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Für die Beantwortung von Fragen aus den Bereichen
  • Anmeldung zum Medizinstudium
    (Tel. 031/306 60 55)
  • Anerkennung von universitären Studienabschlüssen
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ist die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) zuständig (www.crus.ch).
 
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SUK INFO Nr. 4 2007

Inhaltsverzeichnis


Mitte September hat der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) eröffnet. Gestützt auf die neue Bildungsverfassung sieht der Gesetzesentwurf vier gemeinsame Organe vor, die ihre Grundlage in einer Zusammenarbeitsvereinbarung von Bund und Kantonen finden. Die Schweizerische Hochschulkonferenz wird das oberste hochschulpolitische Organ der Schweiz, dem die von Bund und Kantonen partnerschaftlich auszuübende Steuerung und Koordination des gesamten Hochschulbereichs obliegt.

Neues Präsidium und neue Generalsekretärin

In der Schweizerischen Universitätskonferenz stehen im Jahr 2008 einige personelle Wechsel bevor. Auf den 1. 1. 2008 übernimmt ein neues Präsidium die Leitung. Am 1. 2. 2008 nimmt eine neue Generalsekretärin die Arbeit auf.

Regine Aeppli

Regierungsrätin Regine Aeppli
Der amtierende Präsident der SUK, Staatssekretär Dr. Charles Kleiber, tritt auf Ende 2007 altershalber zurück. Die SUK wählte die Zürcher Bildungsdirektorin Regine Aeppli zu seiner Nachfolgerin. Sie hatte die SUK bereits von Mai 2005 bis April 2007 geleitet. Ihre erneute Präsidentschaft stellt  eine gewisse Kontinuität sicher.

Mauro Dell’Ambrogio

Das Amt des Vizepräsidenten kommt damit einem Bundesvertreter zu, nämlich dem neuen Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung Dr. Mauro Dell’Ambrogio. Er blickt auf eine reiche berufliche Erfahrung in Leitungsfunktionen des öffentlichen und privaten Sektors im Kanton Tessin zurück.

Martina Weiss

Dr. Martina Weiss
Auch Dr. Nivardo Ischi, Generalsekretär der SUK seit 1989, tritt auf den 31.3.2008 in den Ruhestand. Zu seiner Nachfolgerin ernannte die SUK Frau Dr. Martina Weiss, die ihr Amt am 1.2.2008 antreten wird. Frau Weiss ist Naturwissenschaftlerin. Gegenwärtig ist sie als freie Beraterin im Wissenschaftsbereich tätig.
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Förderung von Bildung, Forschung, Innovation

Am 5. Oktober hat das Parlament die Behandlung der BFI-Botschaft 2008 – 2011 abgeschlossen. Wie vom Bundesrat beantragt, soll das Gesamtkreditvolumen aller BFI-Fördermittel jährlich um durchschnittlich 6% wachsen. Dies ist jedoch namentlich für den ETH-Bereich (+ 3.7% jährlich) und für die kantonalen Universitäten (+ 4.6% jährlich) nicht der Fall. Die Grundbeiträge des Bundes zugunsten der kantonalen Universitäten für die Jahre 2008 bis 2011 sind zudem tiefer als jene Beträge, welche die eidg. Räte im Jahre 2003 für die Jahre 2004-2007 genehmigt hatten (vgl. Grafik).
Die Geltungsdauer des UFG wurde im übrigen bis zum 31. Dezember 2011 verlängert.
Tabelle Grundbeiträge
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Innovations- und Kooperationsprojekte 2008-2011

Die projektgebundenen Beiträge des Bundes an die kantonalen Universitäten für die Jahre 2008-2011 betragen gemäss Parlamentsbeschluss vom 5. Oktober 2007 gesamthaft 250 Millionen Franken. Davon wurden rund 220 Millionen Franken an der Sitzung der SUK vom 11. Oktober 2007 verteilt.

Bereits im Ausschreibungsverfahren war unterschieden worden zwischen A-, B- und C-Projekten. Die Kategorie A umfasst Projekte und Programme von strategischer Bedeutung für den Bund. Unter die Kategorie B fallen gemeinsame Projekte zugunsten aller Universitäten; diese Projekte wurden von der CRUS eingereicht. Bei der Kategorie C schliesslich handelt es sich um Kooperationsprojekte mehrerer Universitäten in einem wissenschaftlichen Fachbereich oder interdisziplinär.

Selektion

In einem ersten Schritt wurden Projektskizzen eingereicht (9 A-Projekte, 6 B-Projekte, 36 C-Projekte). Ein Ad-hoc-Komitee unter der Leitung von Frau Prof. Dr. A. Schenker-Wicki prüfte die Projektskizzen. Nachdem sich die SUK zu den A- und B-Projekten bereits grundsätzlich positiv ausgesprochen hatte, ging es hier nur noch um Fragen des Projektumfangs, der eventuellen Zusammenlegung von Projekten u.ä. Für die C-Projekte hingegen erstellte das Ad-hoc-Komitee eine Kategorisierung aufgrund der Kriterienerfüllung. Auch die CRUS platzierte die C-Projekte aus ihrer Sicht auf verschiedenen Prioritätsstufen. Aufgrund beider Beurteilungen entschied die SUK, welche Projekte zur Eingabe eines detaillierten Antrags aufgefordert werden sollten.

Portfoliobereinigung

Von den 250 Millionen Franken des Gesamtkredits für projektgebundene Beiträge nach Universitätsförderungsgesetz (UFG), den die Eidgenössischen Räte am 5. Oktober gutgeheissen haben, bleiben damit noch 29.11 Millionen Franken ungebunden. Die Rektorenkonferenz hat den Auftrag, Projekte zur Portfoliobereinigung bzw. –entwicklung auszuarbeiten, für welche dieser Betrag reserviert bleibt.

ETH und FH

An die Kosten jener Projekte, die ETH oder Fachhochschulen einschliessen, werden der ETH-Rat bzw. das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) ebenfalls einen Beitrag leisten.

Doktorandenausbildung

Projekte, bei denen es sich um Formen der Doktorandenausbildung handelt, wurden ersucht, ihren Antrag im Rahmen des Projekts „Pro*Doc“ (siehe Liste der B-Projekte) beim Nationalfonds einzureichen. Das konnten auch jene Projekte tun, bei denen es sich nur teilweise um Doktorandenausbildung handelt und die für den restlichen Teil projektgebundene Beiträge von der SUK zugesprochen erhielten. Die Selektion erfolgt durch den Nationalfonds unter Beizug der CRUS. Ein entsprechendes Reglement steht bei der CRUS und beim SNF vor der Verabschiedung.

Der nächste Termin für die Eingabe weiterer „Pro*Doc“-Gesuche ist der 1. April 2008.

Unterstützte A-Projekte (in Mio. Fr.)
 ProjekttitelLeading House
Projektgeb. Beiträge UFG
SystemsX.ch (Systembiologie)
(SNF)
50.00
Nano-Tera.ch (Nanowissenschaften)
(SNF)
20.00
Pôle national en administration publique
IDHEAP
6.00
Swiss School of Public Health+ (SSPH+)
Uni ZH
13.00
Réseau Cinéma CH
Uni LA
6.00
Institut de hautes études internationaleset du développement (IHEID)
IHEID
20.00
Chancengleichheit von Frau und Mann an den Universitäten
(CRUS)
16.00
Netzwerk Gender Studies CH
Uni BS
6.00
Ausbildung von Chiropraktoren in der Schweiz
Uni ZH
0.60
Total

137.60



Unterstützte B-Projekte (in Mio. Fr.)
Projekttitel
Leading House
Projektgeb. Beiträge UFG
Pro*Doc (Doktorandenausbildung)
(SNF/CRUS)
30.00
AAA/SWITCH, e-Infrastructure for e-Science (Informatikdienstleistungen)
(SWITCH)
8.00
E-lib.ch: Elektronische Bibliothek Schweiz
ETHZ
7.00
Bologna: Koordination und Instrumente
(CRUS)
6.00
Mesurer les performances de la recherche
(CRUS)
4.00
Coûts formation et recherche académique médicales dans les hôpitaux universitaires
(BFS)
0.45
Total

55.45



Unterstützte C-Projekte (in Mio. Fr.)
Projekttitel
Leading House
Projektgeb. Beitrag UFG
Cooperazione fra le scuole di architettura svizzere
USI
2.00
GeoNova (Geologie NE/LA)
Uni LA
5.00
Educational Landscape Psychology (EduLaP)
Uni ZH
1.80
Center of Advanced Studies in European, Transnational and International Business Law
Uni FR
1.00
Center for Research and Education in Fundamental Physics
Uni BE
6.04
Swiss Center of Advanced Studies in Particle Physics in the LHC Era
Uni ZH
2.00
Hyper-Swiss-Net (Geowissenschaften, Weltraum)
Uni ZH
1.00
Sciences BEFRI (Exakte + Naturwissenschaften)
Uni FR
5.00
Zentrum für Religion, Wirtschaft und Politik
Uni LU
3.00
MOVE (Mobilité vers l‘excellence) (Migration, Mobilität)
Uni NE
1.00
Total

27.84



Gesamttotal

220.89
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In Kürze

Akkreditierung der Masterstudiengänge der EPFL

Die SUK akkreditierte die siebzehn Masterstudiengänge der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL).

Die EPFL durchlief als erste Institution ein Verfahren, das zu einer zweifachen Akkreditierung führte. Das OAQ führte zusammen mit einer ausländischen Agentur, der französischen Commission des Titres d'Ingénieurs (CTI), ein gemeinsames Evaluationsverfahren durch. Von der Anerkennung der Diplome durch die CTI hängt in Frankreich die Berufszulassung der Ingenieure ab. Dank der Flexibilität der CTI, des OAQ und der EPFL gelang es, die beiden Verfahren zusammenzulegen und sowohl die Anforderungen, die für die CTI gelten, als auch die Anforderungen nach den Akkreditierungsrichtlinien der SUK einzuhalten. Die Akkreditierung ist sieben Jahre gültig.

Die Liste der akkreditierten Institutionen und Studiengänge ist auf der Homepage des OAQ (www.oaq.ch) und auf der Homepage der SUK (www.cus.ch) veröffentlicht.

Zulassung Medizin: Termine

Die Frist für die Anmeldung zum Studium der Medizin ab Herbstsemester 2008/09 dauert bis zum 15. Februar 2008. Zuständig für das gesamte Anmeldeverfahren ist die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (www.crus.ch).

Sofern die festgelegten disziplinenspezifischen Grenzwerte für die Zahl der Anmeldungen zu diesem Termin überschritten werden, wird am Freitag, 4. Juli 2008, erneut ein Eignungstest durchgeführt. Ebenfalls bereits bekannt ist das Datum für den allfälligen Eignungstest 2009: Freitag, 3. Juli 2009.

Chancengleichheit: Modul 1 und Programmleitung

Die SUK hat an ihrer Sitzung vom 11.10.07 die Verteilung der Anreizprämien für die Anstellung von Professorinnen an den kantonalen Universitäten im Jahr 2007 gutgeheissen. Von den total 163 Neuanstellungen entfielen 30 auf Frauen (= 18%). Erstmals übertrafen die ETH (24%) die kantonalen Universitäten.

Verteilung der Anreizprämien 2007
Universität Prämie
Basel73'333.--
Bern
73'333.--
Freiburg
146'667.--
Genf
256'667.--
Lausanne
146'667.--
Luzern
110'000.--
Neuenburg
220'000.--
St. Gallen
0.--
USI
0.--
Zürich
73'333.--
Total
1'100'000.--
  

Auf den 1.1.2008 geht die Koordination des Chancengleichheitsprogramms an die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (www.crus.ch) über. Der Lenkungsausschuss wird ersetzt durch eine neue Programmleitung, die sich aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern zusammensetzt:
  • Prof. Dr. Yves Flückiger, Vizerektor der Universität Genf (Präsident)
  • Prof. Dr. Nikola Biller-
  • Andorno, Ethikzentrum der Universität Zürich
  • Helen Füger, Gleichstellungsbeauftragte der Universität Freiburg, Mitglied der KOFRAH
  • Elisabeth Maurer, Gleichstellungsbeauftragte der Universität Zürich, Mitglied der KOFRAH
  • Prof. Dr. Markus Ries, Theologische Fakultät der Universität Luzern
  • Christa Sonderegger, Gleichstellungsbeauftragte der Universität Basel, Präsidentin der KOFRAH
  • Maya Widmer, Gleichstellungsbeauftragte des SNF
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Herausgeber und Redaktion:
Generalsekretariat der
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SUK, Oktober 2007
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Letzte Aktualisierung: 18.10.07