SUK INFO Nr. 3 2004
Inhaltsverzeichnis
Die SUK unterstützt im Wesentlichen die Vorschläge der Projektgruppe
Bund-Kantone zur Neuordnung der schweizerischen Hochschullandschaft ab
2008. Durch die Festlegung gesamtschweizerischer strategischer und
finanzieller Rahmenbedingungen soll ein kohärenter Hochschulraum
Schweiz geschaffen werden, der auch die Fachhochschulen mit einbezieht.
Mit der partnerschaftlichen strategischen Zusammenarbeit aller
Hochschulträger wird den sachlichen und den finanziellen
Zuständigkeiten Rechnung getragen. Die SUK hat sich gegen eine
Zentralisierung der Hochschulkompetenzen beim Bund und für einen Ausbau
des kooperativen Föderalismus ausgesprochen.
Hochschullandschaft 2008
Die SUK führte ihre diesjährige
Jahrestagung in Form einer Klausurtagung zusammen mit einer Delegation
des Fachhochschulrates am 24./25. Juni 2004 in Lugano durch. Die
Diskussionen waren ganz der Neuordnung der schweizerischen
Hochschullandschaft gewidmet und basierten auf einem entsprechenden
Berichtsentwurf der Projektgruppe Bund – Kantone „Hochschullandschaft
2008“.
Reformziele
Die SUK befürwortet das übergeordnete Ziel der Reform, einen
einheitlichen schweizerischen Bildungs- und Forschungsraum zu schaffen,
in den alle Hochschulen einbezogen sind. Um die angestrebte
Einheitlichkeit zu erreichen, sind eine gesamtschweizerische
Systemsteuerung, gesamtschweizerisch harmonisierte
Finanzierungsmechanismen und aufeinander abgestimmte Regeln für die
Bereinigung des Studienangebots vorzusehen. Eine Voraussetzung dafür
wird in der Zusammenfassung des Hochschulbereichs in jeweils einem
einzigen Departement und in einem einzigen Rahmengesetz auf Bundes- wie
auf kantonaler Ebene gesehen.
Mission der Hochschulen
Was die Aufgaben der Hochschulen betrifft, einigt sich die SUK auf eine
flexible Zielvorstellung, die unter Beibehaltung der profilierten
Charakteristika der einzelnen Hochschultypen Raum lässt für zukünftige
Entwicklungen je nach gesellschaftlichen Erfordernissen. Zur
Verbesserung der Qualität von Lehre und Forschung sind Potentiale der
Zusammenarbeit und Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen
Hochschultypen optimal auszunutzen. Unbestritten ist der hohe
Stellenwert der Durchlässigkeit zwischen den Hochschultypen.
Steuerung
Das vorgeschlagene Steuerungsmodell mit einer Trägerkonferenz für die
partnerschaftliche strategische Steuerung durch Bund und Kantone und
einer Konferenz der Rektoren und Präsidenten für die
gesamtschweizerische akademische Steuerung wird grundsätzlich als gut
und tauglich beurteilt.
Die Zusammensetzung der Konferenz der Hochschulträger aus Vertretern
von Bund und Kantonen und die Leitung durch den zuständigen Bundesrat
finden Zustimmung. Abgelehnt wird die Einsitznahme von nicht
demokratisch legitimierten bzw. an der Grundfinanzierung der
Hochschulen nicht direkt beteiligten Mitgliedern in der
Trägerkonferenz. Eine der zentralen Kompetenzen der Konferenz muss die
Genehmigung der gesamtschweizerischen strategischen Planung sein.
Finanzierung
Die SUK unterstützt grundsätzlich das für alle Hochschulen
vorgeschlagene Finanzierungsmodell. Es handelt sich dabei um eine
sinnvolle Weiterentwicklung und einheitliche Anwendung des heutigen
Finanzierungssystems, das sich im grossen Ganzen als zufriedenstellend
erwiesen hat.
Die Beiträge von Bund und Kantonen basieren auf abgestuften
durchschnittlichen Standardkosten pro Studierenden, die von
idealtypischen Studiengängen mit angemessenen Betreuungsverhältnissen
ausgehen. Die Träger steuern für ihre eigenen Hochschulen je nach ihren
spezifischen Bedürfnissen, Zielen und Möglichkeiten einen ergänzenden
Globalbeitrag hinzu, der mit einem Leistungsauftrag verbunden ist. Die
projektgebundenen Beiträge sollen als Instrument zur Umsetzung der
strategischen Planung eingesetzt werden. Die Investitionsbeiträge
werden aufrechterhalten. Alle Hochschulen führen ein akkreditiertes
Qualitätssicherungssystem ein.
Angebotsbereinigung
Das Engagement der Rektoren und Präsidenten für die Formulierung von
Minimal-Kriterien zur Überprüfung des Studienangebots an den
Hochschulen wird begrüsst. Allerdings soll sich die Überprüfung des
Studienangebots einer Hochschule und die daraus resultierende
Bereinigung nicht in erster Linie an quantitativen Kriterien
orientieren. Als Leitidee jeder Restrukturierung muss neben dem
optimalen Einsatz der finanziellen Mittel auch die
Qualitätsverbesserung gelten.
Ausserdem muss der gesamtschweizerischen Koordination des Angebots im
betreffenden Studienfach Rechnung getragen werden. Eine erhebliche
Wirkung im Prozess der Angebotsbereinigung verspricht sich die SUK
durch die Finanzierung des Studienangebots nach durchschnittlichen
Standardkosten, sofern diese auch bei der Verteilung der Mittel
innerhalb der Hochschulen zum Tragen kommen.
Hochschulmedizin
Für eine Beurteilung der verschiedenen institutionellen Modelle der
medizinischen Ausbildung sind Fragen zum Konzept wie auch zur
Finanzierung der Aus- und Weiterbildung und zum Verhältnis der
medizinischen Fakultäten zur Universität einerseits, zum
Universitätsspital andererseits zu beantworten.
Mit den Bologna-Richtlinien hat die SUK die Umsetzung des zweistufigen
Studienmodells für alle Studiengänge, auch für die Medizin,
beschlossen. Die SUK ist sich aber einig, dass institutionalisierte
Patientenkontakte auf jeder Studienstufe für eine gute Ausbildung in
der Medizin unerlässlich sind. Für die Kosten von Lehre und Forschung
an den Universitätsspitälern sind rasch gültige und gesamtschweizerisch
vergleichbare Daten zu erheben, da das Instrument der
durchschnittlichen Standardkosten auch für die medizinische Ausbildung
zur Anwendung kommen wird.
Weiteres Vorgehen
Die Schlussfolgerungen der Tagung von Lugano werden in den Bericht der
Projektgruppe eingearbeitet, und dieser liegt Ende September dem
politischen Steuerungsausschuss vor. Der Bundesrat wird voraussichtlich
Ende Oktober die Leitlinien für die Revision des
Universitätsförderungsgesetzes beschliessen.
Fortsetzung von Kooperationsprojekten
Alle Kooperationsprojekte der
Beitragsperiode 2000–2003, die eine Fortsetzung beantragt haben, werden
weiter finanziert, wenn auch mit gegenüber dem Antrag deutlich
reduzierten Beiträgen.
Mit dem Bundesbeschluss vom 17.9.03 und nach den anschliessenden
Kürzungen zur Entlastung des Bundeshaushalts stehen heute für die Jahre
2004–2007 projektgebundene Beiträge in der Höhe von total 175 Millionen
Franken zur Verfügung. Davon entfallen 29 Millionen auf Verpflichtungen
aus der Vorperiode, 30 Millionen auf den Virtuellen Campus Schweiz, 16
Millionen auf das Chancengleichheitsprogramm und 37 Millionen auf
bereits beschlossene neue Projekte, darunter als Hauptposten die
Initialkosten für die Umsetzung der Bologna-Richtlinien.
Die SUK hat an ihrer Sitzung vom 25. Juni 2004 beschlossen, von den
verbleibenden 63 Millionen im Sinne der Wahrung von Kontinuität 36
Millionen für die Fortsetzung von Kooperationsprojekten der vergangenen
Beitragsperiode zur Verfügung zu stellen. Im Jahr 2004 erhalten die
Projekte noch Beiträge aus dem letzten Verpflichtungskredit, so dass
die neuen Mittel ab 2005 verfügt werden.
Damit soll es allen Projekten ermöglicht werden, zu einem geordneten
Abschluss zu kommen bzw. ins ordentliche Universitätsbudget übernommen
zu werden. Dieses Vorgehen trägt der „Systemanalyse und Wirkungsprüfung
der Kooperationsprojekte“ Rechnung, die Frau Prof. Dr. Schenker-Wicki
im Auftrag der SUK durchgeführt hatte: Die Kürzungen gegenüber den
Projektanträgen beruhen grundsätzlich auf der Kategorisierung durch
Frau Schenker, und der Abbruch eines Projekts Ende 2004 wird
vermieden.
| Projekttitel |
Projektgebundene
Beiträge 2005-2007
|
| Sciences – Vie - Société |
8,2 Mio Fr. |
| VETSUISSE |
7,9 Mio Fr. |
| BENEFRI |
6,4 Mio Fr. |
| Swiss School of Public Health |
4,4 Mio Fr. |
| Konsortium der Hochschulbibliotheken |
2,9 Mio Fr. |
| EUCOR Learning and Teaching Mobility (ELTEM) |
1,9 Mio Fr. |
| Cardiovascular Remodeling in Health and Disease |
1,2 Mio Fr. |
| Graduiertenkollegien Gender Studies |
1,0 Mio Fr. |
| Laboratoire Européen Associé en Microtechnique (LEA) |
1,0 Mio Fr. |
| Pharmazentrum Basel - ETHZ |
0,5 Mio Fr.- |
| Collaborazione dell’USI con le università lombarde |
0,4 Mio Fr. |
| Total |
35,8 Mio Fr. |
Neues Kooperationsprojekt Systembiologie
Die SUK setzt sich mit der finanziellen Unterstützung des
Kooperationsprojekts in Systembiologie zwischen der ETH Zürich und den
Universitäten Basel und Zürich für die Stärkung des schweizerischen
Wissenschafts- und Wirtschaftsstandorts ein und fördert die
Koordinationsleistungen der beteiligten Hochschulen. Sie genehmigte
dafür projektgebundene Beiträge in der Höhe von 10 Mio. Franken für die
Jahre 2005–2007.
Das Kooperationsprojekt „ SystemsX “ möchte auf der Achse Zürich–Basel
die schweizerischen Forschungs- und Lehraktivitäten auf dem
aufstrebenden Gebiet der Systembiologie markant vorantreiben. Dabei
stehen zwei Initiativen im Vordergrund:
- Die Gründung eines neuen wissenschaftlichen Zentrums mit dem Namen „Center of Biosystems Science and Engineering“ in Basel.
- Die Bildung eines Verbundes für Biosysteme (Cluster of Biosystems Science) zwischen der ETHZ und der Universität Zürich.
Virtueller Campus Schweiz (SVC): Neue Projekte
Auf Antrag des Lenkungsausschusses hat die SUK rund 6 Mio. Franken an
projektgebundenen Beiträgen für eine 3. Serie von 28 SVC-Projekten
bewilligt. Die FH beteiligen sich mit Mitteln des BBT an 17 Projekten,
die ETH mit eigenen Mitteln an 10. Ausserdem wird die Ausweitung des
On-line-Kursangebots und dessen bessere Integration in die Strategie
der Hochschulen mittels Einrichtung von Kompetenz-, Dienstleistungs-
und Produktionszentren unterstützt.
Die SUK hat ausserdem Beiträge in der Höhe von total 2 Mio. Franken
bewilligt, um 20 in der Periode 2000–2003 entwickelte Projekte während
zweier Jahre zu unterstützen und so ihre Nutzung und Weiterführung zu
fördern. Weitere Informationen:
www.virtualcampus.ch .
| Neue Projekte SVC (dritte Serie) | Leading House
|
| USABLE | ethz |
| Psychopathology Taught Online | unizh |
| eMathematics - Modules in Applied Mathematics | fhnw |
Physica pro medicis
| unibas |
|
Information- & IT Management online | fhnw |
| eFeed | unizh |
History of Life
| unil |
Foundations of Information Systems
| unizh |
|
ESCENARIO - Natural hazard and risk assessment | ethz |
Plant Responses to Stress
| unizh |
Develop your practical skills in biotechnology
| zfh |
Digital Repository of Shareable Learning Objects
| unizh |
Core IT Mathematics
| unizh |
E-GONE - Gynaecology, Obstetrics, Neonatology, Endocrinology
| unizh |
CRANIONLINE - Cranio-Maxillo-Facial Surgery
| unibas |
|
Hear and See! A Media Memory Project | usi |
On-line Course in Scientific and Forensic Photography
| unil |
TransTech - Language Technology for Translators
| unige
|
|
Epidemiology | unibas
|
| ARGUMENTUM | usi
|
E-MHEM - Health Economics and Management
| usi
|
Colour
| supsi
|
|
Market Research Interactive | unisg
|
Ecology in Architecture Design (EAD)
| usi
|
FABEL: Fallbasierte Einführung zu e-Learning
| bfh
|
CartouCHe - Cartography for Swiss Higher Education
| ethz
|
Gerontology: Psychiatric symptoms in older patients
| unizh
|
|
E-Teaching Network for Training and Support (eTeach-Net) | unige |
Anerkennungsverfahren Fernstudien Schweiz
Die „Fernstudien Schweiz“ sind ein Verbund mehrerer Institutionen im
Bereich der universitären Fernstudien. Ihre 3 Studienzentren in Brig,
Siders und Pfäffikon sind verantwortlich für verschiedene Studiengänge
ohne Präsenzpflicht.
Im Rahmen des beitragsrechtlichen Anerkennungsverfahrens als
universitäre Institution hat das OAQ im Auftrag des BBW die Fernstudien
Schweiz einer umfassenden Evaluation unterzogen. Die Evaluation vollzog
sich in 3 Schritten: Die Selbstbeurteilung, die Begutachtung durch eine
internationale Expertengruppe und der Schlussbericht des OAQ, der im
Juni 2004 zur Stellungnahme an die SUK ging. Die SUK folgt im
Wesentlichen den Ausführungen des OAQ und kommt zum Schluss, dass die
in Art. 11 UFG aufgezählten Bedingungen für die beitragsrechtliche
Anerkennung erfüllt sind. Sie attestiert den Fernstudien Schweiz
qualitativ hochstehende Leistungen in der Lehre und spricht sich gegen
eine Eingliederung des Angebots in eine bestehende Universität aus. Die
SUK empfiehlt dem Bundesrat, die Fernstudien Schweiz beitragsrechtlich
anzuerkennen.
Herausgeber und Redaktion:
Schweizerische Universitätskonferenz
Generalsekretariat
Adresse:
Schweizerische Universitätskonferenz
Sennweg 2, 3012 Bern
Tel.: 031/306 60 60, Fax: 031/302 17 92
SUK, August 2004