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Für die Beantwortung von Fragen aus den Bereichen
  • Anmeldung zum Medizinstudium
    (Tel. 031/306 60 55)
  • Anerkennung von universitären Studienabschlüssen
    (Tel. 031 306 60 41)
  • Vollzug der Bologna-Richtlinien inkl. Gleichwertigkeit von Lizentiaten und Diplomen mit Masterabschlüssen
    (Tel. 031 306 60 33/35)
ist die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) zuständig (www.crus.ch).
 
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Richtlinien

Gemäss Vereinbarung zwischen dem Bund und den Universitätskantonen über die Zusammenarbeit im universitären Hochschulbereich vom 4.12.2000 ist die Schweizerische Universitätskonferenz zuständig für den Erlass von Richtlinien in verschiedenen, klar definierten Bereichen. Sie hat bisher die folgenden Richtlinien erlassen:

  • Richtlinien für die koordinierte Erneuerung der Lehre an den universitären Hochschulen der Schweiz im Rahmen des Bologna-Prozesses (Bologna-Richtlinien) vom 4. Dezember 2003 inkl. Kommentar, 3. Auflage, Stand: 1. August 2008 (pdf)


  • Richtlinien für die Qualitätssicherung an den schweizerischen universitären Hochschulen (Qualitätssicherungs-Richtlinien) vom 7. Dezember 2006

    Richtlinien
    Kommentar (pdf)
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Letzte Aktualisierung: 06.02.13