Gemäss Vereinbarung zwischen dem Bund und den Universitätskantonen über
die Zusammenarbeit im universitären Hochschulbereich vom 4.12.2000 ist
die Schweizerische Universitätskonferenz zuständig für den Erlass von
Richtlinien in verschiedenen, klar definierten Bereichen. Sie hat
bisher die folgenden Richtlinien erlassen:
