Die SUK hat ihre Bologna-Richtlinien durch eine Übergangsbestimmung zur
Gleichwertigkeit von Lizentiat / Diplom und Masterabschluss ergänzt. Um
die Absolventinnen und Absolventen der "alten" Lizentiats- und
Diplomstudiengänge durch die Bologna-Reform nicht zu diskriminieren,
wurde die Gleichwertigkeit dieser Abschlüsse mit dem "neuen"
Mastertitel offiziell festgehalten.
Lizentiate und Diplome (bisherige akademische Erstabschlüsse) der
kantonalen Universitäten und der ETH wurden zwar in einem anders
ausgestalteten Studiengang erworben als der Masterabschluss, sind
diesem gegenüber aber gleichwertig. Folgerichtig müssen die
Universitäten die Absolventinnen und Absolventen der drei Studiengänge
gleich behandeln. Sie dürfen beispielsweise für die Zulassung zum
Doktorat an die Inhaber eines Lizentiats keine zusätzlichen
Anforderungen stellen, die nicht ebenso für die Träger eines
Mastertitels gelten.
Die kantonalen Universitäten und die ETH haben die Gleichwertigkeit der
Abschlüsse auf Gesuch hin zu bescheinigen. Hierbei wird bestätigt, dass
das Lizentiat oder Diplom einem "Master of Arts" oder einem "Master of
Science" etc. entspricht, ohne aber eine fachliche Präzisierung des
Titels vorzunehmen; denn die alten Studiengänge sind zwar von gleichem
Niveau, jedoch inhaltlich oft nicht deckungsgleich mit den neuen.
Auch ohne Bescheinigung sind Inhaberinnen und Inhaber eines Lizentiats
oder Diploms befugt, alternativ den Mastertitel zu tragen.
Ausgeschlossen ist das Führen des alten und des neuen Titels gemeinsam
auf demselben Schriftstück.
Diese Bestimmungen sind Teil der Bologna-Richtlinien der SUK, welche
für die Träger der Universitäten verbindlich sind. Die
Universitätskantone und der Bund sind somit dafür verantwortlich, dass
die Universitäten und ETH diesen Beschluss umsetzen.
Beilage:
Neuer Art. 6a der "Richtlinien vom 4. Dezember 2003 für die
koordinierte Erneuerung der Lehre an den universitären Hochschulen der
Schweiz im Rahmen des Bologna-Prozesses (Bologna-Richtlinien)" mit
Kommentar (Dok. 507/05A)
Weitere Informationen sind erhältlich bei:
Dr. Nivardo Ischi, Generalsekretär der SUK, Tel. 031/306 60 60, Fax 031/302 17 92
