Das Bundesprogramm "Chancengleichheit von Frau und Mann an
Universitäten" soll den Anteil der Professorinnen bis zum Jahr 2006 von
7 auf 14 Prozent erhöhen! Das Programm, dessen erste Programmrunde von
2000–2003 dauert, setzt sich aus drei Modulen zusammen:
Modul 1 – Anreizsystem: 1.35 Millionen Franken pro Jahr sollen die
Universitäten dazu motivieren, vermehrt Professorinnen zu berufen. Die
Summe wird jährlich anteilsmässig pro neu berufene Professorin an die
Universitäten verteilt.
Modul 2 – Mentoring: Rund 1 Million Franken pro Jahr stehen für den
Aus- und Aufbau von Betreuungs- und Vernetzungssystemen sowie
Beratungs- und Schulungsangebote für Nachwuchswissenschaftlerinnen zur
Verfügung.
Modul 3 – Kinderbetreuung: Eine weitere Million Franken pro Jahr wird in den Auf- und Ausbau der Kinderbetreuung investiert.
Die Evaluation der ersten Programmrunde informiert über Inhalte,
Umsetzung und Ergebnisse einzelner Projekte und des ganzen Programms.
Sie macht Aussagen über die Zielerreichung und nimmt eine Bewertung der
eingeschlagenen Strategien zur Implementation und Verankerung des
Programms vor. Sie soll zudem die künftige Programmsteuerung, den
Wissenstransfer und den Austausch über Good Practices unterstützen.
Auftraggeberin der Evaluation ist der Lenkungsausschuss der
Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) für das Bundesprogramm.
Evaluationsergebnisse
Erfolgreiche Strategien der Implementation und ihre Grenzen
Das Bundesprogramm wird dank mehrfacher Abstützung erfolgreich implementiert.
Das Bundesprogramm Chancengleichheit fasst dank der Kombination dreier
Themenfelder, der gewählten Verteilung von Entscheidungs- und
Vollzugsverantwortung und der Kooperation zwischen Universitäten und
Bundesprogramm bei der Finanzierung von Projekten erfolgreich Fuss:
- Die drei strategisch relevanten Themenfelder Berufungen,
Nachwuchsförderung und Kinderbetreuung bieten für jede Universität
einen Anknüpfungspunkt.
- Was die Entscheidungs- und Vollzugsverantwortung betrifft,
vereinigt es eine bottom-up (Konzeption) mit einer top-down Strategie
(Programmauftrag), und vereinigt universitätsinterne und -externe
Entscheidungsinstanzen.
- Das Bundesprogramm stellt in beachtlichem Umfang finanzielle
Ressourcen zur Realisierung von Chancengleichheitsmassnahmen zur
Verfügung, über welche die Universitäten teilweise selber entscheiden
können. Sie können zudem für Projekte finanzielle Mittel beim
Lenkungsausschuss beantragen.
Die Gleichstellungsbeauftragten sind die zentralen und unbestrittenen Akteurinnen bei der Implementation des Programms
Das Programm ermöglicht die Schaffung von Gleichstellungsstellen und
stärkt bereits bestehende Stellen. Es unterstützt damit die wichtigsten
Promotorinnen des Programms innerhalb der Universitäten.
Chancengleichheit wird zum Thema auf höchster Ebene
Die zentrale Rolle der Gleichstellungsstellen birgt die Gefahr, dass
die Universitätsleitung diesen die Verantwortung für die Umsetzung der
Chancengleichheitsanliegen überlässt. Das Programm erzielt jedoch einen
Ausgleich zwischen Delegation und Einbindung. Die Tatsache, dass die
Universitätsleitung verantwortlich zeichnet für die Projektgesuche und
Programmreportings sowie bei der Projektfinanzierung in der Regel 50
Prozent Eigenleistungen beisteuert, stellt sicher, dass das Thema
punktuell immer wieder auf höchster Führungsebene angesiedelt bleibt.
Das Anreizsystem bietet ohne klaren Auftrag seitens der Universitätsleitung den Fakultäten wenig Anreiz zur Berufung von Frauen
Das Anreizmodul erweist sich als Modul, dem sich niemand annehmen will.
Universitätsleitungen begegnen ihm mit grosser Skepsis. An keiner
Universität werden Strategien entwickelt oder propagiert, wie die
Chancen erhöht werden können, dass Frauen berufen werden. Die
Fakultäten, die am meisten Einfluss nehmen können auf die
Berufungsverfahren und die Nachwuchsförderung, sind weder aufgefordert,
für die Frauenanteile an der Fakultät Verantwortung zu übernehmen noch
profitieren sie direkt von den Anreiz-Geldern.
Das Programm stösst insgesamt auf breite Akzeptanz
Das Konzept des Bundesprogramms mit den drei strategischen Ansätzen
"Anreiz", "Mentoring" und "Kinderbetreuung" ist attraktiv. Es bietet
unterschiedlichen Akteuren und Akteurinnen
Identifikationsmöglichkeiten. Grösste Akzeptanz geniesst das Modul 3 -
Kinderbetreuung.
Das Gesamtprogramm gibt wirkungsvolle Impulse
Das Ziel, den Professorinnenanteil bis 2006 von 7 auf 14 Prozent zu
erhöhen wird voraussichtlich nicht erreicht. Der Frauenanteil an den
Berufungen beträgt vom 1.1.1999 bis 31.8.2003
mit 89 gewählten Professorinnen durchschnittlich 18 Prozent. Am
31.12.2002 beträgt der Professorinnenanteil an den Universitäten 8.9
Prozent. Gemessen am Programmziel erreichen nur die Universitäten GE,
LU und NE und die Fachbereiche Geistes- und Sozialwissenschaften und
Recht den Meilenstein 2002.
Modul 1 ermöglicht ein Gleichstellungscontrolling im Berufungsbereich
Die Berufungsanteile und die Professorinnenanteile sind prominent
veröffentlicht und sichtbar. Dies ist einer der grossen Verdienste des
Moduls 1.
Modul 2 leistet einen klaren Beitrag zur Frauen-Nachwuchsförderung
Modul 2 lanciert ein Angebot mit hoher Nachfrage. Die
Mentoringprogramme leisten einen Beitrag zur Nachwuchsförderung, indem
sie die Motivation für eine akademische Karriere klären und erhöhen und
wesentliche Karriereschritte unterstützen. Eine systematische
Verknüpfung oder Abstimmung der im Rahmen des Moduls 2 entwickelten
Instrumente mit den bestehenden Nachwuchsförderungsmassnahmen der
Universitäten bzw. des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und des
Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft (BBW) fand noch nicht statt.
Innovative Instrumenten zur Nachwuchsförderung werden entwickelt
Die Projekte von Modul 2 entwickeln Nachwuchsförderungsinstrumente, die
ganz allgemein von Interesse für die personenbezogene
Nachwuchsförderung an den Universitäten sind. Das Bundesprogramm
ergänzt damit die bisher eher strukturellen Massnahmen von BBW und
Nationalfonds zur Nachwuchsförderung.
Modul 3 verdoppelt das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen
Das Bundesprogramm ermöglicht eine Diversifizierung des Angebotes und verdoppelt die Betreuungsplätze in Kinderkrippen.
Dank der Stärkung der Gleichstellungsstellen fliesst vermehrt Gleichstellungs-Know-how in Universitätsgeschäfte ein
Alle zehn Universitäten verfügen heute über eine Gleichstellungsstelle.
Im Verlaufe des Programms etablieren sich die Gleichstellungsstellen
zunehmend als kompetente fachliche Beratungsinstanzen für
chancengleichheitsrelevante Aspekte bei Gesamtuniversitätsthemen. Die
Expertise-Tätigkeit der Gleichstellungsstellen in verschiedenen Gremien
legitimiert, dass sich die Gleichstellungsstellen selbstbewusst in
übergeordnete Universitätsgeschäfte einklinken. Ein
Chancengleichheitsmainstreaming ist bisher jedoch an keiner Universität
verankert.
Es besteht eine erhöhte Sensibilisierung für das Thema Chancengleichheit
Die Existenz des Bundesprogramms Chancengleichheit rückt sensible
Bereiche wie das Berufungsverfahren und die Nachwuchsförderung und
-auswahl an den Universitäten beziehungsweise die damit verbundenen
Macht- und Abhängigkeitsstrukturen ins Blickfeld.
Den Diskussionen wird auch von Seiten der Universitätsleitungen
attestiert, dass sich in den vier Jahren Programmlaufzeit in diesen
Bereichen ein Stimmungswandel in Richtung mehr Offenheit gegenüber
Gleichstellungsanliegen abzeichnet.
Die gesamtschweizerische Sicht wird gefördert und interuniversitäre Kooperation und Wettbewerb werden verstärkt
Modul 1 bewirkt mit dem Auszahlungsmodus der Anreizgelder eine Art
Ranking zwischen den Universitäten. Es entsteht eine
gesamtschweizerische Sicht auf das Thema Geschlechtersegregation an den
Universitäten auf höchster universitärer Stufe. Modul 2 fördert einige
Projekte, welche das interuniversitäre Angebot (sprachregionale
und/oder fachspezifische Kooperationen) im Bereich Nachwuchsförderung
erweitern.
Die nachhaltige Verankerung ist noch nicht erreicht
Die neu geschaffenen Gleichstellungsstellen sind organisatorisch gut
verankert, finanziell jedoch massgeblich von Geldern des
Bundesprogramms abhängig. Der erfolgte Ausbau der Kinderkrippen
erscheint an den meisten Universitäten nach Ablauf der zweiten
Programmrunde gesichert. Die Zukunft der Projekte von Modul 2 ist ohne
Bundesgelder ungewiss. Als neue Struktur innerhalb von Modul 1 wurde
das Controlling der neuen Berufungen geschaffen. In welcher Form dies
unabhängig vom Bundesprogramm weitergeführt wird, ist nicht
entschieden.
Die zweite Programmrunde von 2004 bis 2007 bietet Chancen zu weiteren
Impulsen auf der einen Seite, und zur Verankerung von Prozessen und
Strukturen zur Förderung von Chancengleichheit auf der andern Seite.
Ein Chancengleichheitsmainstreaming für alle Universitätsgeschäfte ist an keiner Universität verankert.
Empfehlungen
Das Bundesprogramm Chancengleichheit hat sich in seiner
Gesamtkonzeption bewährt. Bei der Ausgestaltung der Module ist
Verbesserungspotenzial vorhanden.
Empfehlungen an den Lenkungssausschuss
Es sind neue Modelle für die Anreizprämien bei Modul 1 zu entwickeln.
Diese sollen den unterschiedlichen Frauenanteilen in den Fachbereichen
Rechnung tragen und entsprechende Massnahmen und Fortschritte der
Fakultäten bei den Berufungen honorieren.
Die Ausrichtung der Projekte im Modul 2 ist im Hinblick auf Ziele, Zielgruppen und Wissenstransfer zu optimieren:
- Es sollen einerseits Projekte mit intensiver personenbezogener
Nachwuchsförderung für eine akademische Karriere (Mentoring-Projekte)
gefördert werden. Andererseits soll einer breiten Zielgruppe von
Nachwuchswissenschaftlerinnen Beratung und Förderung für eine
wissenschaftliche Karriere ermöglicht werden (Kurse, Gruppencoachings,
Vorlesungen, Meetings usw.).
- Als Zielgruppen von neuen Projekten sind vermehrt
Nachwuchswissenschaftlerinnen aus Fachbereichen mit grossen Drop-out
Raten und geringen Frauenanteilen anzustreben.
- Der Wissenstransfer zwischen Projekten der ersten und der zweiten
Programmrunde ist sicherzustellen und Nachhaltigkeit der Projekte durch
eine verstärkte intra- und interuniversitäre Kooperation anzuvisieren.
Modul 3 soll einen weiteren Ausbau an Betreuungsplätzen anstreben und
dem universitären Kontext angepasste Formen der Unterstützung bei der
familienergänzenden Kinderbetreuung ermöglichen. Das gegenwärtige
Angebot an familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen deckt die
Bedürfnisse nicht ab.
Das Reporting ist weiterzuführen. Nur die Weiterführung eines
aussagekräftigen Reportings stellt die Grundlagen für eine
Wirkungsüberprüfung im Rahmen der Schlussevaluation sicher.
Empfehlungen an die SUK
Die SUK soll Massnahmen im Bereich der Nachwuchsförderung und der
Gleichstellung vermehrt koordinieren. Bund, Nationalfonds und
Universitäten engagieren sich zur Zeit mit Massnahmen zur Förderung des
Nachwuchses und der Chancengleichheit. Diese sind aufeinander
abzustimmen und zu koordinieren.
Die SUK soll ein nationales Chancengleichheits-Controlling entwickeln
und implementieren. Dies ist dank den aktuellen BFS-Daten möglich.
Mittelfristig sind gemeinsam mit den Universitätskantonen
leistungsorientierte Finanzierungsmodelle im Bereich Chancengleichheit
zu entwickeln.
Empfehlungen an die Universitätsleitungen
Die Universitätsleitungen sollen eine Chancengleichheitspolitik
entwickeln. Die Kompetenzen, das Know-how und die zeitlichen Ressourcen
der Gleichstellungsstellen soll an den Universitäten in einem Ausmass
vorhanden sein, dass Gender Mainstreaming möglich ist und somit die
Verknüpfung von Chancengleichheit mit den strategisch relevanten
Universitätsthemen wie Berufungen, Nachwuchsförderung,
Hochschulreformen oder Globalbudget garantiert ist.
Empfehlungen an die Erziehungsdirektionen
Die Kantone sollen Gleichstellungsziele in den Leistungsverträgen mit
den Universitäten verankern. Nur dadurch wird die Chancengleichheit zu
einem entscheidungsrelevanten Faktor.