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Evaluation Bundesprogramm Chancengleichheit von Frau und Mann an Universitäten 2000-2003

Ruth Bachmann
Christine Rothmayr
Christine Spreyermann

Bern, November 2003

Zusammenfassung

Das Bundesprogramm "Chancengleichheit von Frau und Mann an Universitäten" soll den Anteil der Professorinnen bis zum Jahr 2006 von 7 auf 14 Prozent erhöhen! Das Programm, dessen erste Programmrunde von 2000–2003 dauert, setzt sich aus drei Modulen zusammen:

Modul 1 – Anreizsystem: 1.35 Millionen Franken pro Jahr sollen die Universitäten dazu motivieren, vermehrt Professorinnen zu berufen. Die Summe wird jährlich anteilsmässig pro neu berufene Professorin an die Universitäten verteilt.

Modul 2 – Mentoring: Rund 1 Million Franken pro Jahr stehen für den Aus- und Aufbau von Betreuungs- und Vernetzungssystemen sowie Beratungs- und Schulungsangebote für Nachwuchswissenschaftlerinnen zur Verfügung.

Modul 3 – Kinderbetreuung: Eine weitere Million Franken pro Jahr wird in den Auf- und Ausbau der Kinderbetreuung investiert.

Die Evaluation der ersten Programmrunde informiert über Inhalte, Umsetzung und Ergebnisse einzelner Projekte und des ganzen Programms. Sie macht Aussagen über die Zielerreichung und nimmt eine Bewertung der eingeschlagenen Strategien zur Implementation und Verankerung des Programms vor. Sie soll zudem die künftige Programmsteuerung, den Wissenstransfer und den Austausch über Good Practices unterstützen. Auftraggeberin der Evaluation ist der Lenkungsausschuss der Schweizerischen Universitätskonferenz (SUK) für das Bundesprogramm.

Evaluationsergebnisse


Erfolgreiche Strategien der Implementation und ihre Grenzen

Das Bundesprogramm wird dank mehrfacher Abstützung erfolgreich implementiert.
Das Bundesprogramm Chancengleichheit fasst dank der Kombination dreier Themenfelder, der gewählten Verteilung von Entscheidungs- und Vollzugsverantwortung und der Kooperation zwischen Universitäten und Bundesprogramm bei der Finanzierung von Projekten erfolgreich Fuss:
  • Die drei strategisch relevanten Themenfelder Berufungen, Nachwuchsförderung und Kinderbetreuung bieten für jede Universität einen Anknüpfungspunkt.
  • Was die Entscheidungs- und Vollzugsverantwortung betrifft, vereinigt es eine bottom-up (Konzeption) mit einer top-down Strategie (Programmauftrag), und vereinigt universitätsinterne und -externe Entscheidungsinstanzen.
  • Das Bundesprogramm stellt in beachtlichem Umfang finanzielle Ressourcen zur Realisierung von Chancengleichheitsmassnahmen zur Verfügung, über welche die Universitäten teilweise selber entscheiden können. Sie können zudem für Projekte finanzielle Mittel beim Lenkungsausschuss beantragen.
Die Gleichstellungsbeauftragten sind die zentralen und unbestrittenen Akteurinnen bei der Implementation des Programms

Das Programm ermöglicht die Schaffung von Gleichstellungsstellen und stärkt bereits bestehende Stellen. Es unterstützt damit die wichtigsten Promotorinnen des Programms innerhalb der Universitäten.

Chancengleichheit wird zum Thema auf höchster Ebene

Die zentrale Rolle der Gleichstellungsstellen birgt die Gefahr, dass die Universitätsleitung diesen die Verantwortung für die Umsetzung der Chancengleichheitsanliegen überlässt. Das Programm erzielt jedoch einen Ausgleich zwischen Delegation und Einbindung. Die Tatsache, dass die Universitätsleitung verantwortlich zeichnet für die Projektgesuche und Programmreportings sowie bei der Projektfinanzierung in der Regel 50 Prozent Eigenleistungen beisteuert, stellt sicher, dass das Thema punktuell immer wieder auf höchster Führungsebene angesiedelt bleibt.

Das Anreizsystem bietet ohne klaren Auftrag seitens der Universitätsleitung den Fakultäten wenig Anreiz zur Berufung von Frauen

Das Anreizmodul erweist sich als Modul, dem sich niemand annehmen will. Universitätsleitungen begegnen ihm mit grosser Skepsis. An keiner Universität werden Strategien entwickelt oder propagiert, wie die Chancen erhöht werden können, dass Frauen berufen werden. Die Fakultäten, die am meisten Einfluss nehmen können auf die Berufungsverfahren und die Nachwuchsförderung, sind weder aufgefordert, für die Frauenanteile an der Fakultät Verantwortung zu übernehmen noch profitieren sie direkt von den Anreiz-Geldern.

Das Programm stösst insgesamt auf breite Akzeptanz

Das Konzept des Bundesprogramms mit den drei strategischen Ansätzen "Anreiz", "Mentoring" und "Kinderbetreuung" ist attraktiv. Es bietet unterschiedlichen Akteuren und Akteurinnen Identifikationsmöglichkeiten. Grösste Akzeptanz geniesst das Modul 3 - Kinderbetreuung.

Das Gesamtprogramm gibt wirkungsvolle Impulse

Das Ziel, den Professorinnenanteil bis 2006 von 7 auf 14 Prozent zu erhöhen wird voraussichtlich nicht erreicht. Der Frauenanteil an den Berufungen beträgt vom 1.1.1999 bis 31.8.2003 mit 89 gewählten Professorinnen durchschnittlich 18 Prozent. Am 31.12.2002 beträgt der Professorinnenanteil an den Universitäten 8.9 Prozent. Gemessen am Programmziel erreichen nur die Universitäten GE, LU und NE und die Fachbereiche Geistes- und Sozialwissenschaften und Recht den Meilenstein 2002.

Modul 1 ermöglicht ein Gleichstellungscontrolling im Berufungsbereich

Die Berufungsanteile und die Professorinnenanteile sind prominent veröffentlicht und sichtbar. Dies ist einer der grossen Verdienste des Moduls 1.

Modul 2 leistet einen klaren Beitrag zur Frauen-Nachwuchsförderung

Modul 2 lanciert ein Angebot mit hoher Nachfrage. Die Mentoringprogramme leisten einen Beitrag zur Nachwuchsförderung, indem sie die Motivation für eine akademische Karriere klären und erhöhen und wesentliche Karriereschritte unterstützen. Eine systematische Verknüpfung oder Abstimmung der im Rahmen des Moduls 2 entwickelten Instrumente mit den bestehenden Nachwuchsförderungsmassnahmen der Universitäten bzw. des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) und des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft (BBW) fand noch nicht statt.

Innovative Instrumenten zur Nachwuchsförderung werden entwickelt

Die Projekte von Modul 2 entwickeln Nachwuchsförderungsinstrumente, die ganz allgemein von Interesse für die personenbezogene Nachwuchsförderung an den Universitäten sind. Das Bundesprogramm ergänzt damit die bisher eher strukturellen Massnahmen von BBW und Nationalfonds zur Nachwuchsförderung.

Modul 3 verdoppelt das Angebot an Kinderbetreuungsplätzen

Das Bundesprogramm ermöglicht eine Diversifizierung des Angebotes und verdoppelt die Betreuungsplätze in Kinderkrippen.

Dank der Stärkung der Gleichstellungsstellen fliesst vermehrt Gleichstellungs-Know-how in Universitätsgeschäfte ein

Alle zehn Universitäten verfügen heute über eine Gleichstellungsstelle. Im Verlaufe des Programms etablieren sich die Gleichstellungsstellen zunehmend als kompetente fachliche Beratungsinstanzen für chancengleichheitsrelevante Aspekte bei Gesamtuniversitätsthemen. Die Expertise-Tätigkeit der Gleichstellungsstellen in verschiedenen Gremien legitimiert, dass sich die Gleichstellungsstellen selbstbewusst in übergeordnete Universitätsgeschäfte einklinken. Ein Chancengleichheitsmainstreaming ist bisher jedoch an keiner Universität verankert.

Es besteht eine erhöhte Sensibilisierung für das Thema Chancengleichheit

Die Existenz des Bundesprogramms Chancengleichheit rückt sensible Bereiche wie das Berufungsverfahren und die Nachwuchsförderung und -auswahl an den Universitäten beziehungsweise die damit verbundenen Macht- und Abhängigkeitsstrukturen ins Blickfeld.

Den Diskussionen wird auch von Seiten der Universitätsleitungen attestiert, dass sich in den vier Jahren Programmlaufzeit in diesen Bereichen ein Stimmungswandel in Richtung mehr Offenheit gegenüber Gleichstellungsanliegen abzeichnet.

Die gesamtschweizerische Sicht wird gefördert und interuniversitäre Kooperation und Wettbewerb werden verstärkt

Modul 1 bewirkt mit dem Auszahlungsmodus der Anreizgelder eine Art Ranking zwischen den Universitäten. Es entsteht eine gesamtschweizerische Sicht auf das Thema Geschlechtersegregation an den Universitäten auf höchster universitärer Stufe. Modul 2 fördert einige Projekte, welche das interuniversitäre Angebot (sprachregionale und/oder fachspezifische Kooperationen) im Bereich Nachwuchsförderung erweitern.

Die nachhaltige Verankerung ist noch nicht erreicht

Die neu geschaffenen Gleichstellungsstellen sind organisatorisch gut verankert, finanziell jedoch massgeblich von Geldern des Bundesprogramms abhängig. Der erfolgte Ausbau der Kinderkrippen erscheint an den meisten Universitäten nach Ablauf der zweiten Programmrunde gesichert. Die Zukunft der Projekte von Modul 2 ist ohne Bundesgelder ungewiss. Als neue Struktur innerhalb von Modul 1 wurde das Controlling der neuen Berufungen geschaffen. In welcher Form dies unabhängig vom Bundesprogramm weitergeführt wird, ist nicht entschieden.

Die zweite Programmrunde von 2004 bis 2007 bietet Chancen zu weiteren Impulsen auf der einen Seite, und zur Verankerung von Prozessen und Strukturen zur Förderung von Chancengleichheit auf der andern Seite.

Ein Chancengleichheitsmainstreaming für alle Universitätsgeschäfte ist an keiner Universität verankert.


Empfehlungen


Das Bundesprogramm Chancengleichheit hat sich in seiner Gesamtkonzeption bewährt. Bei der Ausgestaltung der Module ist Verbesserungspotenzial vorhanden.

Empfehlungen an den Lenkungssausschuss

Es sind neue Modelle für die Anreizprämien bei Modul 1 zu entwickeln. Diese sollen den unterschiedlichen Frauenanteilen in den Fachbereichen Rechnung tragen und entsprechende Massnahmen und Fortschritte der Fakultäten bei den Berufungen honorieren.

Die Ausrichtung der Projekte im Modul 2 ist im Hinblick auf Ziele, Zielgruppen und Wissenstransfer zu optimieren:
  • Es sollen einerseits Projekte mit intensiver personenbezogener Nachwuchsförderung für eine akademische Karriere (Mentoring-Projekte) gefördert werden. Andererseits soll einer breiten Zielgruppe von Nachwuchswissenschaftlerinnen Beratung und Förderung für eine wissenschaftliche Karriere ermöglicht werden (Kurse, Gruppencoachings, Vorlesungen, Meetings usw.).
  • Als Zielgruppen von neuen Projekten sind vermehrt Nachwuchswissenschaftlerinnen aus Fachbereichen mit grossen Drop-out Raten und geringen Frauenanteilen anzustreben.
  • Der Wissenstransfer zwischen Projekten der ersten und der zweiten Programmrunde ist sicherzustellen und Nachhaltigkeit der Projekte durch eine verstärkte intra- und interuniversitäre Kooperation anzuvisieren.
Modul 3 soll einen weiteren Ausbau an Betreuungsplätzen anstreben und dem universitären Kontext angepasste Formen der Unterstützung bei der familienergänzenden Kinderbetreuung ermöglichen. Das gegenwärtige Angebot an familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen deckt die Bedürfnisse nicht ab.

Das Reporting ist weiterzuführen. Nur die Weiterführung eines aussagekräftigen Reportings stellt die Grundlagen für eine Wirkungsüberprüfung im Rahmen der Schlussevaluation sicher.

Empfehlungen an die SUK

Die SUK soll Massnahmen im Bereich der Nachwuchsförderung und der Gleichstellung vermehrt koordinieren. Bund, Nationalfonds und Universitäten engagieren sich zur Zeit mit Massnahmen zur Förderung des Nachwuchses und der Chancengleichheit. Diese sind aufeinander abzustimmen und zu koordinieren.

Die SUK soll ein nationales Chancengleichheits-Controlling entwickeln und implementieren. Dies ist dank den aktuellen BFS-Daten möglich. Mittelfristig sind gemeinsam mit den Universitätskantonen leistungsorientierte Finanzierungsmodelle im Bereich Chancengleichheit zu entwickeln.

Empfehlungen an die Universitätsleitungen

Die Universitätsleitungen sollen eine Chancengleichheitspolitik entwickeln. Die Kompetenzen, das Know-how und die zeitlichen Ressourcen der Gleichstellungsstellen soll an den Universitäten in einem Ausmass vorhanden sein, dass Gender Mainstreaming möglich ist und somit die Verknüpfung von Chancengleichheit mit den strategisch relevanten Universitätsthemen wie Berufungen, Nachwuchsförderung, Hochschulreformen oder Globalbudget garantiert ist.

Empfehlungen an die Erziehungsdirektionen

Die Kantone sollen Gleichstellungsziele in den Leistungsverträgen mit den Universitäten verankern. Nur dadurch wird die Chancengleichheit zu einem entscheidungsrelevanten Faktor.

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Letzte Aktualisierung: 26.05.05