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Virtueller Campus Schweiz:

Konsolidierungsprogramm zur Erneuerung von Lehre und Lernen 2004-2007

Antrag auf finanzielle Unterstützung an das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Bern.

(Vorschlag, vom Lenkungsausschuss Virtueller Campus Schweiz erarbeitet und aufgrund der von der SUK organisierten Vernehmlassung angepasst)

Umfeld

Auch in den kommenden Jahren werden viele Aspekte der Gesellschaft durch Computer-Netzwerk-Technologien beeinflusst. Die laufenden Veränderungen in Bezug auf Kommunikation, Lehren, Lernen und Verhaltensmuster werden sich fortsetzen. Tatsächlich haben vernetzte Computer das Potential, wichtige Bereiche des universitären Umfelds neu zu definieren. Die Universitäten, die als Orte des Voranbringens und der Lehre von universellem Wissen definiert sind, wurden schon immer durch Lerntechnologien herausgefordert. In der Vergangenheit hat jede neue Bildungstechnologie frühere Versionen in gewissen Funktionen herausgefordert, doch sie hat nie alle völlig ersetzt. Auch haben sich neue Bildungstechnologien mit der Zeit vom Eigentum einiger weniger Menschen zum Hilfsmittel vieler Menschen entwickelt, sie wurden ein Teil des Alltags.

Heute ist sozusagen alles Text-, Bild- und Klangmaterial, dem man beim Lehren und Lernen begegnet, digital aufgenommen worden. Dieses Material kann daher unabhängig von Zeit und Raum gespeichert, übertragen, gesucht, analysiert und reproduziert werden. Da digitale Daten via Internet so leicht physische Grenzen überschreiten, entdecken die Benutzer – durch Internet-Applikationen wie E-Mail, Web-Browsing, Tele-Conferencing, Web-Casting und andere –, dass es selbstverständlich wird, sich interaktiv an entfernte Knotenpunkte anzuschliessen, wirkungsstarke Hypermedia-Dokumente zu erstellen und gemeinsame Arbeitsumgebungen aufzubauen.

Während gewisse konservative akademische Kräfte immer noch über den Wert von Computer-Netzwerk-Technologien und -Anwendungen diskutieren, ziehen Millionen Endbenutzer rund um den Erdball einen Vorteil aus der riesigen, digitalen, direkt zugänglichen Bibliothek, die heute zur Verfügung steht. Diese Art virtueller Präsenz in Informationsräumen verändert die Wahrnehmung und Erfahrung der Studierenden, denn das Lernen ist zunehmend auf die Studierenden ausgerichtet und erfolgt online. Lehrkräften oder Wissensträgern ermöglicht es eine Verminderung der Isolation wie auch eine bessere Zugänglichkeit und Vermittelbarkeit des Wissens. Nicht zuletzt erweisen sich alle diese Anwendungen als wirtschaftlich, sowohl was die Arbeitskräfte als auch was das Materielle betrifft. Die durch Computer-Netzwerk-Technologien verstärkte Universität ist am Entstehen, um einige Schwächen der bestehenden Alma mater möglichst auszugleichen. Die wahre Herausforderung besteht jedoch darin, das richtige Gleichgewicht zwischen Online- und Präsenz-Ausbildung zu finden, so dass Studierende dazu gebracht werden, nach herausragender Leistung zu streben.


Lernen online


Es gibt viele Visionen, wohin sich Online-Ausbildung bewegen könnte. Es existieren allerdings erst relativ wenige Implementierungen, die uns darüber aufklären, wie man es wirklich gut macht. Für die Schweiz ist die weitere Entwicklung der Online-Ausbildung in einem in ständigem Wandel befindlichen Umfeld von Computer-Netzwerk-Technologien eine Notwendigkeit, nicht nur eine Option.

Erziehungswissenschaftliche Forschungen und die Auswertung von Bildungsexperimenten auf dem World Wide Web zeigen, dass Online-Kurse im allgemeinen ebenso wirkungsvoll sind wie Vorlesungen an der Universität. Sie sind daran, in die modernen Universitätsangebote voll einbezogen zu werden. Ausserdem geben Online-Lernszenarien dem (lebenslang) Lernenden recht viel Autonomie, d.h. die Wahl, was, wann und wo er lernen will. Diese Autonomie wiederum verlangt einen hohen Grad an Selbstdisziplin, Grundfähigkeiten in Computer-Kommunikation und erprobte Fähigkeiten, die Lernweise anzupassen und zu verändern. Die nötige Motivation lässt sich bedeutend verstärken, wenn Online-Ausbildung in einem gut organisierten, auf Zusammenarbeit ausgerichteten, problemorientierten und inhaltlich authentischen Umfeld stattfindet.

Online-Ausbildung ist nicht dasselbe wie Ausbildung im Klassenzimmer. Lernerleichterung, Vermittlung, Coaching und Feedback an die Studierenden machen das Profil einer Online-Lehrkraft aus. Diese neuen Qualifikationen werden am besten in speziellen Trainingskursen erlangt.

Fakultätsmitglieder sind Experten für den Inhalt und nicht notwendigerweise Entwickler von Online-Ausbildungskursen. Um höhere Qualitätsstandards zu erreichen, sollten professionelle Produktionsteams geformt werden, die zum Beispiel aus einem Instructional Designer oder einer Instructional Designerin (als Leiter), einem Spezialisten oder einer Spezialistin für Neue Medien, einem Programmierer oder einer Programmiererin und einem System-Support-Spezialisten oder einer System-Support Spezialistin bestehen. Ein Ausbildner/Koordinator sollte als Berührungspunkt zwischen dem inhaltlichen Wissensträger und dem professionellen Produktionsteam fungieren. Qualitätsbelange betreffen Aspekte wie Relevanz des Inhalts, angewandte Pädagogik, Benutzerfreundlichkeit, Kontrolle der Lernenden und Online-Unterstützung.

Die Software-Optionen für die Erstellung von Online-Ausbildungskursen beinhalten asynchrone (HTML, WebCT, BlackBoard) und synchrone (RealMedia, Windows media-player, Quicktime) Werkzeuge. Beide können durch offene Plattformen wie beispielsweise ARIADNE unterstützt werden. So wichtig wie die Erstentwicklung von Online-Kursmaterialien ist ihr späterer Unterhalt, d.h. Revisionen und Aktualisierungen.

Nicht zuletzt verlangen Netzwerke und Online-Ausbildung Veränderungen auf der Ebene der Insitutionen. Neue Regeln, Aufträge, Ziele und Vorgehensweisen ebenso wie Akkreditierung und Zertifizierung sind notwendig. In vielen Fällen gehen diese Belange so weit, dass sie die Aufmerksamkeit grösserer Körperschaften wie Bundesämter, Berufsorganisationen oder Koordinationsstellen verlangen. Diese Probleme zu lösen ist so wichtig wie die Entwicklung von Kursmaterial, wenn es darum geht, Online-Ausbildung zu einem Erfolg zu machen. Letztlich hängt das Resultat solcher in die Tiefe gehender Veränderungen auch davon ab, ob sie von motivierten Ausbildnern und Strategen, die gut organisiert und international mit ähnlichen Institutionen verbunden sind, unterstützt werden.


Virtueller Campus Schweiz – Impulsprogramm


Ziel des laufenden Impulsprogramms 'Virtueller Campus Schweiz' ist es, Sachkenntnis in der Entwicklung und Nutzung von Internet-basierten, interaktiven Online-Lerneinheiten an höheren Bildungsinstitutionen in der Schweiz aufzubauen und zu fördern. 30 Millionen Franken an Bundesmitteln für Universitäten, ca. 2 Millionen Franken für Eidgenössische Technische Hochschulen und ca. 9 Millionen Franken für Fachhochschulen, plus sogenannte Eigenleistungen der betroffenen Hochschulen, sind verfügbar, um die genehmigten 50 Projekte während der Jahre 2000–2003 zu unterstützen (27 Projekte aus Phase I und 23 aus Phase II). Die durchschnittlichen Kosten pro Projekt betragen ca. 1 Million Franken. Die Projekte stammen praktisch alle aus herkömmlichen akademischen Disziplinen, z.B. Physik und Mathematik, Kunst und Geisteswissenschaften, Medizin, Umwelt- und Lebenswissenschaften, Wirtschaft, Finanz, Betriebswirtschaft, Recht, Ingenieurwissenschaften und Informationstechnologien sowie Bildung im weitesten Sinne.

Die Schweizerische Universitätskonferenz trägt die Gesamtverantwortung, und ein Lenkungsausschuss von acht Experten ist verantwortlich für die Verwirklichung der gesetzten Ziele, deren wichtigste die folgenden sind:

  • Drei oder mehr Fakultätsmitglieder verschiedener Hochschulen entwickeln und offerieren gemeinsam Online-Kursmodule durch ihre Institutionen. Studierende jeder der teilnehmenden Institutionen können sich die Online-Kursmodule anrechnen lassen. Der grösste Vorteil dieses Ansatzes ist die Tatsache, dass er erlaubt, die Mittel von drei oder mehr Institutionen für die Entwicklung und den Einsatz von Online-Kursen zusammenzufassen, und dass Lernende davon profitieren, dass sie untereinander über die Grenzen der Institutionen hinweg interagieren können.
  • Die entwickelten Online-Kursmodule müssen eine möglichst grosse Zahl der angepeilten Studierenden erreichen, klaren pädagogischen Zielsetzungen folgen, im Leistungspunktesystem "European Credit Transfer System" (ECTS) anrechenbar sein, aktuelle Gestaltungsansätze und Werkzeuge benutzen und Mehrsprachigkeit unterstützen, wo es angemessen ist.
  • Online-Kursmodule, die von Fachhochschulen entwickelt werden, können sich auch auf Aspekte der Weiterbildung wie auch auf Online-Kursentwicklungspraxis oder generell auf Organisation ausrichten.

Zustand


Heute läuft das "Impulsprogramm Virtueller Campus Schweiz" wie geplant.

Grössere künftige Meilensteine sind:

  • 2001: Besuche vor Ort sowie pädagogische und didaktische Projektunterstützung
  • 2002: Tests von entwickelten Online-Kursmodulen
  • 2003: Feldversuche von entwickelten Online-Kursmodulen

Evaluation des Programms


Beobachtungen

+ Das Projekt Swiss Virtual Campus wurde in der Akademia gut aufgenommen.
+ Gute Presse innerhalb und ausserhalb von Bildungsinstitutionen.
+ Lehrkräfte sind sich des Potentials von Online-Bildung stärker bewusst.
+ Die Projektpartner kommunizieren untereinander viel besser als erwartet.
+ Der Wille verschiedener Hochschulen zur Zusammenarbeit ist vorhanden.

– Gelegentlich gibt es Schwierigkeiten, sich bezüglich Inhalt und Inhaltsstruktur zu einigen.
– Die Professionalität einiger Ad-Hoc-Entwicklungsteams könnte verbessert werden.
– Die Rekrutierung von qualifiziertem Personal ist ein ernsthaftes Problem.
– Die Realisierungskosten scheinen ziemlich hoch.
– Generell fehlt eine Kultur der 'Online-Bildung'.

 

Nachhaltigkeit


Das Impulsprogramm Virtueller Campus Schweiz wird durch substantielle finanzielle Verbindlichkeiten aus verschiedenen Quellen unterstützt und es verlangt einen bedeutenden Einsatz menschlicher Ressourcen. Daher müssen die erwarteten positiven Resultate durch fortlaufende Unterstützung gesichert werden. Die Entwicklung des Virtuellen Campus Schweiz benötigt für die Zukunft langfristige Strategien und eine kompetente Führung, um sicherzustellen, dass

  • Online-Kursautoren ihre Produkte nutzen und unterhalten,
  • Lernende Vertrauen aufbauen und sich an die neuen Angebote anpassen,
  • Computer-Netzwerk-Organisationen angemessene Dienste anbieten,
  • sich die Gemeinschaft des Virtuellen Campus Schweiz weiter entwickelt,
  • das Gespräch unter den Fachleuten weitergeht,
  • die Ausbildung von Online-Lehrpersonen gewährleistet ist,
  • fortschrittliche technische Unterstützung weiterhin verfügbar ist,
  • die Überwachung der Technologie gewährleistet ist,
  • die Sichtbarkeit auf dem World Wide Web sichergestellt ist.

Schlussfolgerungen


Computer-Netzwerk-Technologien bilden die Grundlage, um neue Online-Bildungs-anwendungen ins Auge fassen zu können. Diese führen zu neuen Formen der Nutzung, die ihrerseits neue Bedürfnisse und Verhaltensweisen hervorbringen. Es ist allgemein schwierig, diese letzteren Faktoren zu quantifizieren. Aber wenn das Impulsprogramm Virtueller Campus Schweiz zu Ende geht, wird es nicht nur erste Resultate geben, sondern auch das Bedürfnis, diese Resultate am Leben zu erhalten. Aspekte der Kontinuität sind wichtig, denn es braucht Zeit, sich mit der komplexen Materie zu identifizieren, interaktives Kursmaterial herzustellen, Tutoren / Administratoren auszubilden und Studierende an eine veränderte Umgebung zu gewöhnen. Neue Ideen für bessere Online-Lerntechnologien in der Schweiz werden verfügbar sein. Alle diese Mittel müssen gesichert sein. Ein anderer wichtiger Faktor ist die Integration der flexiblen Form von Online-Kursen in einheitlich strukturierte Studienkurse im Rahmen des Bologna-Modells.

Daher beantragt der Lenkungsausschuss Virtueller Campus Schweiz die nahtlose Weiterführung der laufenden Aktivitäten im Rahmen eines Konsolidierungsprogramms.
  

Virtueller Campus Schweiz – Konsolidierungsprogramm (2004–2007)

Das vorgeschlagene Programm beinhaltet vier Massnahmen. Jede dieser Massnahmen wird im Folgenden beschrieben, und für jede wird ein separater Antrag auf finanzielle Unterstützung formuliert. Die Berechnungseinheiten, die für die verschiedenen Massnahmen des Programms angegeben wurden, dienen in erster Linie als Berechnungsgrundlagen für die vorgeschlagenen Finanzierungen. Der mit der Leitung des Programms in der Periode 2004–2007 betraute Lenkungsausschuss muss jedoch über einen gewissen Spielraum verfügen, der es ihm erlaubt, den Eigenheiten der konkreten Projekte Rechnung zu tragen.
 

1. Unterhalt sowie Unterstützung der Benutzergemeinschaft für qualifizierte Projekte der Phasen I und II


So wichtig wie die Erstentwicklung von Online-Kursmaterial ist dessen späterer Unterhalt, also Revisionen und Aktualisierungen. Zusätzlich sind spezielle Anstrengungen nötig, um gut ausgebildete Online-Support-Spezialisten und -Spezialistinnen zu finanzieren; sie sollen sicherstellen, dass das Kursmaterial – das mit substantiellen finanziellen Mitteln entwickelt wurde - seine Benutzergemeinschaften (die Studierenden) findet. Diese Aufgabe sollte alle Phasen einer Lehr-/Lern-Beziehung beinhalten, d.h. Registration, Coaching, Kontrolle, Zertifizierung, etc.
 

Vorschläge:
  • Die Projekte (Kurse), die zwischen 2000 und 2003 entwickelt wurden und denen genügende Qualität attestiert wurde, sollten von einer Unterstützung für den Unterhalt und die Pflege der Benutzergemeinschaft profitieren können.
  • Das Vorgehen und die Kriterien, um zu bestimmen, ob die Qualität der entwickelten Projekte genügend sei – ob die entwickelten Kurse den Zielen des Virtuellen Campus Schweiz (Swiss Virtual Campus, SVC) entsprechen – werden vom Lenkungsausschuss SVC nach Konsultation der Kommission SVC bestimmt. An Projekte, die diesen Bedingungen nicht entsprechen, werden künftig keine SVC-Beiträge mehr ausbezahlt.
  • Man kann davon ausgehen, dass total ca. 38 Projekte (2 pro Institution, als Rechnungsgrundlage) weitergeführt werden, von den 50 Projekten, die in den Phasen I und II des Programms unterstützt wurden (Universitäten, ETH, Fachhochschulen).
  • Im Prinzip geht die finanzielle Unterstützung an das Leading House (Projektleitung), aber alle Partner, die den Kurs nutzen, sollen davon profitieren, direkt oder indirekt. Die Organisation der Arbeiten für den Unterhalt und die Unterstützung der Benutzergemeinschaft kann je nach Organisation des Projekts und des Netzwerks variieren.
  • Das Produktionsteam, das an jeder Hochschule für die Entwicklung der Projekte eingesetzt wird, soll auch in den Unterhalt einbezogen werden.
  • Die Modalitäten des Tutorats für die Nutzer des Online-Kurses sind Bestandteil des Projekts, aber das Tutorat selbst ist in der Verantwortung der Hochschulen, d.h. der Fakultäten, aus denen die Nutzer kommen. Die Bundesunterstützung sollte daher speziell auf die Ausbildung der Tutorinnen und Tutoren abzielen.
  • Unterstützungsbeitrag: ca. 60'000 sFr. im Durchschnitt pro Projekt und pro Jahr, mit Verlängerungsmöglichkeit für insgesamt 4 Jahre, ein Betrag, dem ein angemessener Beitrag der Hochschulen gegenüberstehen soll (für die Universitäten gemäss Art. 21, Absatz 2 UFG). Diese Summe sollte im Prinzip gleichmässig auf den Unterhalt des Kurses und die Unterstützung der Benutzergemeinschaft aufgeteilt werden. Eine gewisse Flexibilität wird notwendig sein. Die Unterstützung der Benutzergemeinschaft sollte der Anzahl Studierender, die den Kurs belegen, angemessen sein. Diese Zahl kann je nach entwickeltem Projekt deutlich variieren.
  • Gewisse Fachhochschulprojekte folgen nicht denselben Kriterien wie die universitären Projekte des SVC. Demzufolge müssen auch der Unterhalt und die Unterstützung der Projekte angepasst werden.
Beantragte Bundesmittel : ca. 38 Projekte der Phasen I und II zu durchschnittlich 60'000.- Franken pro Jahr während der Periode 2004–2007, [d.h. für vier Jahre 9,12 Mio. Franken (Uni, ETH, FH)]

Universitäten: 7'100'000 Franken
ETH: 675’000 Franken
FH: 1'345’000 Franken.
Total : 9'120'000 Franken

 

2. Einrichtung eines professionellen Produktionsteams an jeder Hochschule


Fakultätsmitglieder sind Experten für den Inhalt und nicht notwendigerweise Entwickler von Online-Ausbildungskursen. Um höhere Qualitätsstandards zu erreichen, sollten professionelle, multidisziplinäre Produktionsteams gebildet werden, die zum Beispiel aus einem Instructional Designer (als Leiter), einem Spezialisten oder einer Spezialistin für Neue Medien, einem Programmierer oder einer Programmiererin und einem System-Support-Spezialisten oder einer -Spezialistin bestehen. Es wird erwartet, dass dieser Ansatz insgesamt zu höherer Effizienz in der Ausführung und dadurch zu tieferen Kosten führt.
 
Vorschläge:
  • Jede Hochschule soll über ein professionelles Produktionsteam verfügen. Ein solches Team soll entweder geschaffen oder ein bestehendes Team soll entwickelt werden. Zu diesem Zweck wird eine finanzielle Unterstützung zugesprochen.
  • Die erste Aufgabe dieses Teams ist die Entwicklung neuer SVC-Projekte zur Herstellung neuer Kurse, aber auch die Teilnahme an den Arbeiten zur Erhaltung der bereits entwickelten SVC-Projekte und, je nach Verfügbarkeit, auch die Unterstützung anderer hochschuleigener Projekte.
  • Die Zusammensetzung dieses Teams muss zusätzlich zu technischen auch didaktische und pädagogische Kompetenzen umfassen.
  • Die Bundessubventionen für die professionellen Teams umfassen eine Basisfinanzierung, die aus einem fixen und einem variablen Teil besteht (beide Teile sind insgesamt gleich gross), sowie eine Zusatzfinanzierung (overhead) je nach der Zahl der bewilligten Projekte. Die professionellen Teams sind demgemäss subventioniert durch
  1. einen fixen Teil, d.h. ein Grundstock von 100'000 Franken pro Jahr für jede Hochschule während den Jahren 2004 bis 2007 (d.h. 1.9 Mio Franken pro Jahr);
  2. einen variablen Teil, der der Grösse der Hochschule Rechnung trägt; der Gesamtbetrag von1.9 Mio Franken pro Jahr wird gemäss dem Bestand an Lehrpersonal (Statistik des Bundesamts für Statistik: Professoren + oberer Mittelbau der Universitäten und ETH, Total der Lehrenden für die Fachhochschulen) und an Studierenden, aufgeteilt;
  3. ein "Overhead" von 100'000 Franken für jedes neue Projekt, das es gemäss Auswahlverfahren (s. unten, dritter Teil der Massnahmen) zu entwickeln gilt.
Auch hier kommt zur Bundessubventionierung ein angemessener Beitrag der Hochschule hinzu (gemäss Art. 21, Absatz 2 UFG für die Universitäten). Der Totalbetrag, der auf diese Weise jeder Hochschule zur Verfügung steht, sollte eine genügende kritische Masse sicherstellen, umso mehr als für kleine Hochschulen verschiedene Formen der Zusammenarbeit in Frage kommen (auch unter Universitäten und Fachhochschulen). Der Teil der Basis-Bundesfinanzierung für jede Hochschule ist in der beiliegenden Tabelle aufgeführt.

Beantragte Bundesmittel: insgesamt die Entsprechung von 19 Teams à 200'000.- Franken im Durchschnitt pro Jahr während vier Jahren, ein Betrag, der unter den Hochschulen gemäss einem fixen und einem variablen Teil aufgeteilt wird, gemäss der Zahl der Lehrenden und der Studierenden (Basisfinanzierung), d.h.

Universitäten: 8'000’000 Franken
ETH: 1'600'000 Franken
FH: 5'600'000 Franken
Total : 15'200'000 Franken
 

3. Phase III Ausschreibung für Projekte des Virtuellen Campus Schweiz


Die Erneuerung der Lehre und des Universitätsstudiums durch den Rückgriff auf die neuen Informationstechnologien bedingt eine Erweiterung des Angebots an Online-Kursen. Übrigens existiert eine grosse Nachfrage nach Unterstützung für die Entwicklung solcher Online-Lernmodule und -Kurse. Das Konzept, verschiedene Hochschulen zu vernetzen und gemeinsam Online-Kursmodule zu entwickeln und anzubieten, ist eine Eigentümlichkeit des Virtuellen Campus Schweiz und sollte fortgesetzt werden. Auch sollte die Zusammenarbeit zwischen Universitäten, Eidgenössischen Technischen Hochschulen und Fachhochschulen zur Entwicklung von Lernmaterial, das an verschiedene Situationen angepasst werden kann, weiter gefördert werden. Anpassungen der Bedingungen des Programms aufgrund der Erfahrungen während der ersten zwei Phasen von Projektausschreibungen sind jedoch wünschenswert, um besser auf die Bedürfnisse reagieren und die neuen Möglichkeiten gut nutzen zu können.

Vorschläge:
  • Die Entwicklung von Projekten zur Herstellung neuer Online-Kurse muss finanziell unterstützt werden.
  • Die vorgeschlagenen Änderungen ausgenommen, bleiben die Kriterien der Wählbarkeit und der Auswahl der Projekte unverändert.
  • Es wird vorgeschlagen, das Kriterium, gemäss dem drei Fakultäten oder mehr, die Teil verschiedener Hochschulen sind, gemeinsam Online-Kursmodule produzieren und vorschlagen, um Fakultäten anderer Länder zu erweitern (ohne finanzielle Unterstützung). So sollten beispielsweise Professoren, die als einzige in der Schweiz hochspezialisierte Disziplinen lehren, ein grenzüberschreitendes Netzwerk für die Herstellung von Online-Kursen entwickeln dürfen.
  • Es wird vorgeschlagen, speziell die Entwicklung von Szenarien für problemorientiertes Lehren und Lernen zu unterstützen (Medizin).
  • Projektanträge, bei denen es um das Grundstudium (Basisvoraussetzungen) oder um die Weiterbildung geht, sollten ebenfalls begrenzte Unterstützung erhalten.
  • Die bewilligten Projekte werden durch das professionelle Produktionsteam in der "Leader"-Hochschule in enger Zusammenarbeit mit dem Professor, der die Projektleitung innehat, entwickelt. Ein Ausbildner / Koordinator fungiert als Bindeglied zwischen den inhaltlichen Wissensträgern – den Partnern in der Lehre – und dem professionellen Produktionsteam; er überwacht auch die Zusammenarbeit zwischen den Partnern im Rahmen des Netzwerks.
  • Für die Entwicklung der Projekte wird eine einmalige Subvention von 300'000 Franken im Durchschnitt pro neues Projekt, d. h. ca. 200'000 Franken für das Projekt selbst + 100'000 Franken "Overhead" vorgeschlagen. Zur Bundessubventionierung kommt ein angemessener Beitrag der Hochschule hinzu (gemäss Art. 21, Absatz 2 UFG für die Universitäten).
  • Die Subvention für das Projekt wird insbesondere dazu dienen, das Salär des Ausbildners / Koordinators [für ca. anderthalb Jahre] und einen Teil der Kosten der Partner zu finanzieren. Der Lenkungsausschuss wird eine gewisse Freiheit benötigen, um in gewissen Fällen, je nach Art des Projekts, eine Anpassung des Betrags vorschlagen zu können. Er sollte auch eine gewisse Summe für die Weiterbildungskurse und eventuell, unter ganz bestimmten Bedingungen, für den Kauf und die Anpassung im Ausland entwickelter Kurse reservieren können.
  • Der "Overhead" von 100'000 Franken pro Projekt soll das professionelle Produktionsteam der "Leader"-Universität verstärken.
  • Als Berechnungsgrundlage wird vorgeschlagen, von total 76 Projekten auszugehen, aufgeteilt auf die Hochschul-Typen gemäss den Studierendenzahlen (Universitäten 48, ETH 10, FH 18).
Beantragte Bundesmittel: 76 Projekte (Universitäten 48, ETH 10 ; FH 18) à 300'000 Franken (200'000 + 100'000  "Overhead")
 
Universitäten: 14'400’000 Franken
ETH: 3'000'000 Franken
FH: 5'400'000 Franken
Total : 22'800'000 Franken
 

4. Koordinationsgremium, Mandate und Programm-Management


Nicht zuletzt verlangen Netzwerke und Online-Ausbildung Veränderungen auf der Ebene der Insitutionen. Neue Regeln, Aufträge, Ziele und Vorgehensweisen, ebenso wie Akkreditierung und Zertifizierung sind notwendig. Auch die Ausbildung von Lehrkräften, fortgeschrittene technische Unterstützung, Überwachung der Technologien, Sichtbarkeit auf dem Web, juristische, pädagogische und didaktische Aspekte, internationale Verbindungen usw. sind notwendig. In vielen Fällen gehen diese Belange so weit, dass sie die Aufmerksamkeit grösserer Körperschaften wie Bundesämter, Berufsorganisationen oder Koordinationsstellen verlangen. Wenn Online-Ausbildung zu einem Erfolg werden soll, ist die Lösung dieser Probleme ebenso wichtig wie die Entwicklung von Kursmaterial. Zudem ist es wichtig, den Übergang des Impulsprogramms hin zu einer dauerhaften Struktur vorzubereiten.
 
Vorschläge:
  • Um die Aufgaben von Programm-Management und Koordination, die den Eigenheiten des Virtuellen Campus Schweiz Rechnung tragen, möglichst gut und längerfristig zu lösen, wird vorgeschlagen, eine enge Zusammenarbeit mit der Stiftung SWITCH einzugehen, beispielsweise auf der Basis einer Leistungsvereinbarung. Die technische Unterstützung der Hochschulen könnte auf organisatorischer Ebene gleichfalls dieser Institution angegliedert werden.
  • Ausserdem ist es möglich, dass bestimmte Fachkenntnisse fehlen. Daher müssen Mittel für besondere Mandate für die Behandlung bestimmter Probleme oder für die Bereitstellung bestimmter Dienste, die sämtliche Hochschulen betreffen, vorgesehen werden.
  • Schliesslich muss auch das Programm-Management finanziert werden.
Jährliche Ausgaben für diese Dienstleistungen, die sowohl den Universitäten als auch den ETH und den Fachhochschulen zugute kommen sollen (zu 100% vom Bund finanziert):

Koordinationsorgan und Dienstleistungen für die Hochschulen 1'200'000 Franken
Mandate 395'000 Franken
Programm-Management 300'000 Franken
Total 1'895'000 Franken
 
Benötigte Bundesmittel für vier Jahre:
Koordinationsorgan (inkl. techn. Support), Mandate, Management: 7,58 Mio. Franken
 

Zusammenfassung der benötigten Bundesmittel


 Massnahmenvorgeschlagene Subventionierung
(in 1000 Franken)
  Universitäten ETHFH Total 
Unterhalt sowie Unterstützung der Benutzergemeinschaft (qualifizierte Projekte der Phasen I/II): 38 Projekte à 60'000 Franken pro jahr im Durchschnitt, d.h. à 240'000 Franken (**)7'100 675  1'3459'120 
Einrichtung eines professionellen Produktionsteams an jeder Hochschule (**)
8'000  1'600 5'600 15'200
Phase III Ausschreibung für Projekte des Virtuellen Campus Schweiz: 76 Projekte / 300'000 Franken (Uni 48, ETH 10, FH 18) (**)
14'4003'000
5'400
22'800
Zwischentotal benötigte Bundesmittel (ohne Eigenleistung der Hochschule)
29'5005'275
12'345
47'120
Koordinationsorgan (inkl. Dienstleistungen für Hochschulen), Mandate, Management) (*)
7'580

7'580
Total der benötigten Bundesmittel für die Universitäten, die ETH und die Fachhochschulen (2004-2007)
37'0805'275
12'345
54'700
*) Diese Dienstleistungen, zu 100% durch den Bund finanziert, sind für Universitäten, ETH und Fachhochschulen bestimmt.
**) Ein angemessener Beitrag der Hochschulen kommt zu obigen Subventionen hinzu (für die Universitäten gemäss Art. 21, Absatz 2 UFG)
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Letzte Aktualisierung: 26.05.05