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(Tel. 031/306 60 55) - Anerkennung von universitären Studienabschlüssen
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ist die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) zuständig ( www.crus.ch).
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Virtueller Campus Schweiz:
Konsolidierungsprogramm zur Erneuerung von Lehre und Lernen 2004-2007
Antrag auf finanzielle Unterstützung an das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Bern.
(Vorschlag, vom Lenkungsausschuss Virtueller Campus Schweiz erarbeitet
und aufgrund der von der SUK organisierten Vernehmlassung angepasst)
Umfeld
Auch in den kommenden Jahren werden viele Aspekte der Gesellschaft
durch Computer-Netzwerk-Technologien beeinflusst. Die laufenden
Veränderungen in Bezug auf Kommunikation, Lehren, Lernen und
Verhaltensmuster werden sich fortsetzen. Tatsächlich haben vernetzte
Computer das Potential, wichtige Bereiche des universitären Umfelds neu
zu definieren. Die Universitäten, die als Orte des Voranbringens und
der Lehre von universellem Wissen definiert sind, wurden schon immer
durch Lerntechnologien herausgefordert. In der Vergangenheit hat jede
neue Bildungstechnologie frühere Versionen in gewissen Funktionen
herausgefordert, doch sie hat nie alle völlig ersetzt. Auch haben sich
neue Bildungstechnologien mit der Zeit vom Eigentum einiger weniger
Menschen zum Hilfsmittel vieler Menschen entwickelt, sie wurden ein
Teil des Alltags.
Heute ist sozusagen alles Text-, Bild- und Klangmaterial, dem man beim
Lehren und Lernen begegnet, digital aufgenommen worden. Dieses Material
kann daher unabhängig von Zeit und Raum gespeichert, übertragen,
gesucht, analysiert und reproduziert werden. Da digitale Daten via
Internet so leicht physische Grenzen überschreiten, entdecken die
Benutzer – durch Internet-Applikationen wie E-Mail, Web-Browsing,
Tele-Conferencing, Web-Casting und andere –, dass es selbstverständlich
wird, sich interaktiv an entfernte Knotenpunkte anzuschliessen,
wirkungsstarke Hypermedia-Dokumente zu erstellen und gemeinsame
Arbeitsumgebungen aufzubauen.
Während gewisse konservative akademische Kräfte immer noch über den
Wert von Computer-Netzwerk-Technologien und -Anwendungen diskutieren,
ziehen Millionen Endbenutzer rund um den Erdball einen Vorteil aus der
riesigen, digitalen, direkt zugänglichen Bibliothek, die heute zur
Verfügung steht. Diese Art virtueller Präsenz in Informationsräumen
verändert die Wahrnehmung und Erfahrung der Studierenden, denn das
Lernen ist zunehmend auf die Studierenden ausgerichtet und erfolgt
online. Lehrkräften oder Wissensträgern ermöglicht es eine Verminderung
der Isolation wie auch eine bessere Zugänglichkeit und Vermittelbarkeit
des Wissens. Nicht zuletzt erweisen sich alle diese Anwendungen als
wirtschaftlich, sowohl was die Arbeitskräfte als auch was das
Materielle betrifft. Die durch Computer-Netzwerk-Technologien
verstärkte Universität ist am Entstehen, um einige Schwächen der
bestehenden Alma mater möglichst auszugleichen. Die wahre
Herausforderung besteht jedoch darin, das richtige Gleichgewicht
zwischen Online- und Präsenz-Ausbildung zu finden, so dass Studierende
dazu gebracht werden, nach herausragender Leistung zu streben.
Lernen online
Es gibt viele Visionen, wohin sich Online-Ausbildung bewegen könnte. Es
existieren allerdings erst relativ wenige Implementierungen, die uns
darüber aufklären, wie man es wirklich gut macht. Für die Schweiz ist
die weitere Entwicklung der Online-Ausbildung in einem in ständigem
Wandel befindlichen Umfeld von Computer-Netzwerk-Technologien eine
Notwendigkeit, nicht nur eine Option.
Erziehungswissenschaftliche Forschungen und die Auswertung von
Bildungsexperimenten auf dem World Wide Web zeigen, dass Online-Kurse
im allgemeinen ebenso wirkungsvoll sind wie Vorlesungen an der
Universität. Sie sind daran, in die modernen Universitätsangebote voll
einbezogen zu werden. Ausserdem geben Online-Lernszenarien dem
(lebenslang) Lernenden recht viel Autonomie, d.h. die Wahl, was, wann
und wo er lernen will. Diese Autonomie wiederum verlangt einen hohen
Grad an Selbstdisziplin, Grundfähigkeiten in Computer-Kommunikation und
erprobte Fähigkeiten, die Lernweise anzupassen und zu verändern. Die
nötige Motivation lässt sich bedeutend verstärken, wenn
Online-Ausbildung in einem gut organisierten, auf Zusammenarbeit
ausgerichteten, problemorientierten und inhaltlich authentischen Umfeld
stattfindet.
Online-Ausbildung ist nicht dasselbe wie Ausbildung im Klassenzimmer.
Lernerleichterung, Vermittlung, Coaching und Feedback an die
Studierenden machen das Profil einer Online-Lehrkraft aus. Diese neuen
Qualifikationen werden am besten in speziellen Trainingskursen erlangt.
Fakultätsmitglieder sind Experten für den Inhalt und nicht
notwendigerweise Entwickler von Online-Ausbildungskursen. Um höhere
Qualitätsstandards zu erreichen, sollten professionelle
Produktionsteams geformt werden, die zum Beispiel aus einem
Instructional Designer oder einer Instructional Designerin (als
Leiter), einem Spezialisten oder einer Spezialistin für Neue Medien,
einem Programmierer oder einer Programmiererin und einem
System-Support-Spezialisten oder einer System-Support Spezialistin
bestehen. Ein Ausbildner/Koordinator sollte als Berührungspunkt
zwischen dem inhaltlichen Wissensträger und dem professionellen
Produktionsteam fungieren. Qualitätsbelange betreffen Aspekte wie
Relevanz des Inhalts, angewandte Pädagogik, Benutzerfreundlichkeit,
Kontrolle der Lernenden und Online-Unterstützung.
Die Software-Optionen für die Erstellung von Online-Ausbildungskursen
beinhalten asynchrone (HTML, WebCT, BlackBoard) und synchrone
(RealMedia, Windows media-player, Quicktime) Werkzeuge. Beide können
durch offene Plattformen wie beispielsweise ARIADNE unterstützt werden.
So wichtig wie die Erstentwicklung von Online-Kursmaterialien ist ihr
späterer Unterhalt, d.h. Revisionen und Aktualisierungen.
Nicht zuletzt verlangen Netzwerke und Online-Ausbildung Veränderungen
auf der Ebene der Insitutionen. Neue Regeln, Aufträge, Ziele und
Vorgehensweisen ebenso wie Akkreditierung und Zertifizierung sind
notwendig. In vielen Fällen gehen diese Belange so weit, dass sie die
Aufmerksamkeit grösserer Körperschaften wie Bundesämter,
Berufsorganisationen oder Koordinationsstellen verlangen. Diese
Probleme zu lösen ist so wichtig wie die Entwicklung von Kursmaterial,
wenn es darum geht, Online-Ausbildung zu einem Erfolg zu machen.
Letztlich hängt das Resultat solcher in die Tiefe gehender
Veränderungen auch davon ab, ob sie von motivierten Ausbildnern und
Strategen, die gut organisiert und international mit ähnlichen
Institutionen verbunden sind, unterstützt werden.
Virtueller Campus Schweiz – Impulsprogramm
Ziel des laufenden Impulsprogramms 'Virtueller Campus Schweiz' ist es,
Sachkenntnis in der Entwicklung und Nutzung von Internet-basierten,
interaktiven Online-Lerneinheiten an höheren Bildungsinstitutionen in
der Schweiz aufzubauen und zu fördern. 30 Millionen Franken an
Bundesmitteln für Universitäten, ca. 2 Millionen Franken für
Eidgenössische Technische Hochschulen und ca. 9 Millionen Franken für
Fachhochschulen, plus sogenannte Eigenleistungen der betroffenen
Hochschulen, sind verfügbar, um die genehmigten 50 Projekte während der
Jahre 2000–2003 zu unterstützen (27 Projekte aus Phase I und 23 aus
Phase II). Die durchschnittlichen Kosten pro Projekt betragen ca. 1
Million Franken. Die Projekte stammen praktisch alle aus herkömmlichen
akademischen Disziplinen, z.B. Physik und Mathematik, Kunst und
Geisteswissenschaften, Medizin, Umwelt- und Lebenswissenschaften,
Wirtschaft, Finanz, Betriebswirtschaft, Recht, Ingenieurwissenschaften
und Informationstechnologien sowie Bildung im weitesten Sinne.
Die Schweizerische Universitätskonferenz trägt die Gesamtverantwortung,
und ein Lenkungsausschuss von acht Experten ist verantwortlich für die
Verwirklichung der gesetzten Ziele, deren wichtigste die folgenden sind:
-
Drei oder mehr Fakultätsmitglieder verschiedener
Hochschulen entwickeln und offerieren gemeinsam Online-Kursmodule durch
ihre Institutionen. Studierende jeder der teilnehmenden Institutionen
können sich die Online-Kursmodule anrechnen lassen. Der grösste Vorteil
dieses Ansatzes ist die Tatsache, dass er erlaubt, die Mittel von drei
oder mehr Institutionen für die Entwicklung und den Einsatz von
Online-Kursen zusammenzufassen, und dass Lernende davon profitieren,
dass sie untereinander über die Grenzen der Institutionen hinweg
interagieren können.
-
Die entwickelten Online-Kursmodule müssen eine
möglichst grosse Zahl der angepeilten Studierenden erreichen, klaren
pädagogischen Zielsetzungen folgen, im Leistungspunktesystem "European
Credit Transfer System" (ECTS) anrechenbar sein, aktuelle
Gestaltungsansätze und Werkzeuge benutzen und Mehrsprachigkeit
unterstützen, wo es angemessen ist.
-
Online-Kursmodule, die von Fachhochschulen
entwickelt werden, können sich auch auf Aspekte der Weiterbildung wie
auch auf Online-Kursentwicklungspraxis oder generell auf Organisation
ausrichten.
Zustand
Heute läuft das "Impulsprogramm Virtueller Campus Schweiz" wie geplant.
Grössere künftige Meilensteine sind:
-
2001: Besuche vor Ort sowie pädagogische und didaktische Projektunterstützung
-
2002: Tests von entwickelten Online-Kursmodulen
-
2003: Feldversuche von entwickelten Online-Kursmodulen
Evaluation des Programms
Beobachtungen
+ Das Projekt Swiss Virtual Campus wurde in der Akademia gut aufgenommen.
+ Gute Presse innerhalb und ausserhalb von Bildungsinstitutionen.
+ Lehrkräfte sind sich des Potentials von Online-Bildung stärker bewusst.
+ Die Projektpartner kommunizieren untereinander viel besser als erwartet.
+ Der Wille verschiedener Hochschulen zur Zusammenarbeit ist vorhanden.
– Gelegentlich gibt es Schwierigkeiten, sich bezüglich Inhalt und Inhaltsstruktur zu einigen.
– Die Professionalität einiger Ad-Hoc-Entwicklungsteams könnte verbessert werden.
– Die Rekrutierung von qualifiziertem Personal ist ein ernsthaftes Problem.
– Die Realisierungskosten scheinen ziemlich hoch.
– Generell fehlt eine Kultur der 'Online-Bildung'.
Nachhaltigkeit
Das Impulsprogramm Virtueller Campus Schweiz wird durch substantielle
finanzielle Verbindlichkeiten aus verschiedenen Quellen unterstützt und
es verlangt einen bedeutenden Einsatz menschlicher Ressourcen. Daher
müssen die erwarteten positiven Resultate durch fortlaufende
Unterstützung gesichert werden. Die Entwicklung des Virtuellen Campus
Schweiz benötigt für die Zukunft langfristige Strategien und eine
kompetente Führung, um sicherzustellen, dass
-
Online-Kursautoren ihre Produkte nutzen und unterhalten,
-
Lernende Vertrauen aufbauen und sich an die neuen Angebote anpassen,
-
Computer-Netzwerk-Organisationen angemessene Dienste anbieten,
-
sich die Gemeinschaft des Virtuellen Campus Schweiz weiter entwickelt,
-
das Gespräch unter den Fachleuten weitergeht,
-
die Ausbildung von Online-Lehrpersonen gewährleistet ist,
- fortschrittliche technische Unterstützung weiterhin verfügbar ist,
-
die Überwachung der Technologie gewährleistet ist,
-
die Sichtbarkeit auf dem World Wide Web sichergestellt ist.
Schlussfolgerungen
Computer-Netzwerk-Technologien bilden die Grundlage, um neue
Online-Bildungs-anwendungen ins Auge fassen zu können. Diese führen zu
neuen Formen der Nutzung, die ihrerseits neue Bedürfnisse und
Verhaltensweisen hervorbringen. Es ist allgemein schwierig, diese
letzteren Faktoren zu quantifizieren. Aber wenn das Impulsprogramm
Virtueller Campus Schweiz zu Ende geht, wird es nicht nur erste
Resultate geben, sondern auch das Bedürfnis, diese Resultate am Leben
zu erhalten. Aspekte der Kontinuität sind wichtig, denn es braucht
Zeit, sich mit der komplexen Materie zu identifizieren, interaktives
Kursmaterial herzustellen, Tutoren / Administratoren auszubilden und
Studierende an eine veränderte Umgebung zu gewöhnen. Neue Ideen für
bessere Online-Lerntechnologien in der Schweiz werden verfügbar sein.
Alle diese Mittel müssen gesichert sein. Ein anderer wichtiger Faktor
ist die Integration der flexiblen Form von Online-Kursen in einheitlich
strukturierte Studienkurse im Rahmen des Bologna-Modells.
Daher beantragt der Lenkungsausschuss Virtueller Campus Schweiz die
nahtlose Weiterführung der laufenden Aktivitäten im Rahmen eines
Konsolidierungsprogramms.
Virtueller Campus Schweiz – Konsolidierungsprogramm (2004–2007)
Das vorgeschlagene Programm beinhaltet vier Massnahmen. Jede dieser
Massnahmen wird im Folgenden beschrieben, und für jede wird ein
separater Antrag auf finanzielle Unterstützung formuliert. Die
Berechnungseinheiten, die für die verschiedenen Massnahmen des
Programms angegeben wurden, dienen in erster Linie als
Berechnungsgrundlagen für die vorgeschlagenen Finanzierungen. Der mit
der Leitung des Programms in der Periode 2004–2007 betraute
Lenkungsausschuss muss jedoch über einen gewissen Spielraum verfügen,
der es ihm erlaubt, den Eigenheiten der konkreten Projekte Rechnung zu
tragen.
1. Unterhalt sowie Unterstützung der Benutzergemeinschaft für qualifizierte Projekte der Phasen I und II
So wichtig wie die Erstentwicklung von Online-Kursmaterial ist dessen
späterer Unterhalt, also Revisionen und Aktualisierungen. Zusätzlich
sind spezielle Anstrengungen nötig, um gut ausgebildete
Online-Support-Spezialisten und -Spezialistinnen zu finanzieren; sie
sollen sicherstellen, dass das Kursmaterial – das mit substantiellen
finanziellen Mitteln entwickelt wurde - seine Benutzergemeinschaften
(die Studierenden) findet. Diese Aufgabe sollte alle Phasen einer
Lehr-/Lern-Beziehung beinhalten, d.h. Registration, Coaching,
Kontrolle, Zertifizierung, etc.
Vorschläge:
-
Die Projekte (Kurse), die zwischen 2000 und 2003
entwickelt wurden und denen genügende Qualität attestiert wurde,
sollten von einer Unterstützung für den Unterhalt und die Pflege der
Benutzergemeinschaft profitieren können.
-
Das Vorgehen und die Kriterien, um zu bestimmen, ob
die Qualität der entwickelten Projekte genügend sei – ob die
entwickelten Kurse den Zielen des Virtuellen Campus Schweiz (Swiss
Virtual Campus, SVC) entsprechen – werden vom Lenkungsausschuss SVC
nach Konsultation der Kommission SVC bestimmt. An Projekte, die diesen
Bedingungen nicht entsprechen, werden künftig keine SVC-Beiträge mehr
ausbezahlt.
-
Man kann davon ausgehen, dass total ca. 38 Projekte
(2 pro Institution, als Rechnungsgrundlage) weitergeführt werden, von
den 50 Projekten, die in den Phasen I und II des Programms unterstützt
wurden (Universitäten, ETH, Fachhochschulen).
-
Im Prinzip geht die finanzielle Unterstützung an
das Leading House (Projektleitung), aber alle Partner, die den Kurs
nutzen, sollen davon profitieren, direkt oder indirekt. Die
Organisation der Arbeiten für den Unterhalt und die Unterstützung der
Benutzergemeinschaft kann je nach Organisation des Projekts und des
Netzwerks variieren.
-
Das Produktionsteam, das an jeder Hochschule für
die Entwicklung der Projekte eingesetzt wird, soll auch in den
Unterhalt einbezogen werden.
-
Die Modalitäten des Tutorats für die Nutzer des
Online-Kurses sind Bestandteil des Projekts, aber das Tutorat selbst
ist in der Verantwortung der Hochschulen, d.h. der Fakultäten, aus
denen die Nutzer kommen. Die Bundesunterstützung sollte daher speziell
auf die Ausbildung der Tutorinnen und Tutoren abzielen.
-
Unterstützungsbeitrag: ca. 60'000 sFr. im
Durchschnitt pro Projekt und pro Jahr, mit Verlängerungsmöglichkeit für
insgesamt 4 Jahre, ein Betrag, dem ein angemessener Beitrag der
Hochschulen gegenüberstehen soll (für die Universitäten gemäss Art. 21,
Absatz 2 UFG). Diese Summe sollte im Prinzip gleichmässig auf den
Unterhalt des Kurses und die Unterstützung der Benutzergemeinschaft
aufgeteilt werden. Eine gewisse Flexibilität wird notwendig sein. Die
Unterstützung der Benutzergemeinschaft sollte der Anzahl Studierender,
die den Kurs belegen, angemessen sein. Diese Zahl kann je nach
entwickeltem Projekt deutlich variieren.
-
Gewisse Fachhochschulprojekte folgen nicht
denselben Kriterien wie die universitären Projekte des SVC. Demzufolge
müssen auch der Unterhalt und die Unterstützung der Projekte angepasst
werden.
Beantragte Bundesmittel : ca. 38 Projekte der Phasen I und II
zu durchschnittlich 60'000.- Franken pro Jahr während der Periode
2004–2007, [d.h. für vier Jahre 9,12 Mio. Franken (Uni, ETH, FH)]
Universitäten: 7'100'000 Franken
ETH: 675’000 Franken
FH: 1'345’000 Franken.
Total : 9'120'000 Franken
2. Einrichtung eines professionellen Produktionsteams an jeder Hochschule
Fakultätsmitglieder sind Experten für den Inhalt und nicht
notwendigerweise Entwickler von Online-Ausbildungskursen. Um höhere
Qualitätsstandards zu erreichen, sollten professionelle,
multidisziplinäre Produktionsteams gebildet werden, die zum Beispiel
aus einem Instructional Designer (als Leiter), einem Spezialisten oder
einer Spezialistin für Neue Medien, einem Programmierer oder einer
Programmiererin und einem System-Support-Spezialisten oder einer
-Spezialistin bestehen. Es wird erwartet, dass dieser Ansatz insgesamt
zu höherer Effizienz in der Ausführung und dadurch zu tieferen Kosten
führt.
Vorschläge:
-
Jede Hochschule soll über ein professionelles
Produktionsteam verfügen. Ein solches Team soll entweder geschaffen
oder ein bestehendes Team soll entwickelt werden. Zu diesem Zweck wird
eine finanzielle Unterstützung zugesprochen.
-
Die erste Aufgabe dieses Teams ist die Entwicklung
neuer SVC-Projekte zur Herstellung neuer Kurse, aber auch die Teilnahme
an den Arbeiten zur Erhaltung der bereits entwickelten SVC-Projekte
und, je nach Verfügbarkeit, auch die Unterstützung anderer
hochschuleigener Projekte.
-
Die Zusammensetzung dieses Teams muss zusätzlich zu
technischen auch didaktische und pädagogische Kompetenzen umfassen.
-
Die Bundessubventionen für die professionellen
Teams umfassen eine Basisfinanzierung, die aus einem fixen und einem
variablen Teil besteht (beide Teile sind insgesamt gleich gross), sowie
eine Zusatzfinanzierung (overhead) je nach der Zahl der bewilligten
Projekte. Die professionellen Teams sind demgemäss subventioniert durch
-
einen fixen Teil, d.h. ein Grundstock von 100'000 Franken pro Jahr
für jede Hochschule während den Jahren 2004 bis 2007 (d.h. 1.9 Mio
Franken pro Jahr);
-
einen variablen Teil, der der Grösse der Hochschule Rechnung trägt;
der Gesamtbetrag von1.9 Mio Franken pro Jahr wird gemäss dem Bestand an
Lehrpersonal (Statistik des Bundesamts für Statistik: Professoren +
oberer Mittelbau der Universitäten und ETH, Total der Lehrenden für die
Fachhochschulen) und an Studierenden, aufgeteilt;
-
ein "Overhead" von 100'000 Franken für jedes neue Projekt, das es
gemäss Auswahlverfahren (s. unten, dritter Teil der Massnahmen) zu
entwickeln gilt.
Auch hier kommt zur Bundessubventionierung ein angemessener Beitrag der
Hochschule hinzu (gemäss Art. 21, Absatz 2 UFG für die Universitäten).
Der Totalbetrag, der auf diese Weise jeder Hochschule zur Verfügung
steht, sollte eine genügende kritische Masse sicherstellen, umso mehr
als für kleine Hochschulen verschiedene Formen der Zusammenarbeit in
Frage kommen (auch unter Universitäten und Fachhochschulen). Der Teil
der Basis-Bundesfinanzierung für jede Hochschule ist in der
beiliegenden Tabelle aufgeführt.
Beantragte Bundesmittel: insgesamt die Entsprechung von 19 Teams à
200'000.- Franken im Durchschnitt pro Jahr während vier Jahren, ein
Betrag, der unter den Hochschulen gemäss einem fixen und einem
variablen Teil aufgeteilt wird, gemäss der Zahl der Lehrenden und der
Studierenden (Basisfinanzierung), d.h.
Universitäten: 8'000’000 Franken
ETH: 1'600'000 Franken
FH: 5'600'000 Franken
Total : 15'200'000 Franken
3. Phase III Ausschreibung für Projekte des Virtuellen Campus Schweiz
Die Erneuerung der Lehre und des Universitätsstudiums durch den
Rückgriff auf die neuen Informationstechnologien bedingt eine
Erweiterung des Angebots an Online-Kursen. Übrigens existiert eine
grosse Nachfrage nach Unterstützung für die Entwicklung solcher
Online-Lernmodule und -Kurse. Das Konzept, verschiedene Hochschulen zu
vernetzen und gemeinsam Online-Kursmodule zu entwickeln und anzubieten,
ist eine Eigentümlichkeit des Virtuellen Campus Schweiz und sollte
fortgesetzt werden. Auch sollte die Zusammenarbeit zwischen
Universitäten, Eidgenössischen Technischen Hochschulen und
Fachhochschulen zur Entwicklung von Lernmaterial, das an verschiedene
Situationen angepasst werden kann, weiter gefördert werden. Anpassungen
der Bedingungen des Programms aufgrund der Erfahrungen während der
ersten zwei Phasen von Projektausschreibungen sind jedoch
wünschenswert, um besser auf die Bedürfnisse reagieren und die neuen
Möglichkeiten gut nutzen zu können.
Vorschläge:
-
Die Entwicklung von Projekten zur Herstellung neuer Online-Kurse muss finanziell unterstützt werden.
-
Die vorgeschlagenen Änderungen ausgenommen, bleiben
die Kriterien der Wählbarkeit und der Auswahl der Projekte unverändert.
-
Es wird vorgeschlagen, das Kriterium, gemäss dem
drei Fakultäten oder mehr, die Teil verschiedener Hochschulen sind,
gemeinsam Online-Kursmodule produzieren und vorschlagen, um Fakultäten
anderer Länder zu erweitern (ohne finanzielle Unterstützung). So
sollten beispielsweise Professoren, die als einzige in der Schweiz
hochspezialisierte Disziplinen lehren, ein grenzüberschreitendes
Netzwerk für die Herstellung von Online-Kursen entwickeln dürfen.
-
Es wird vorgeschlagen, speziell die Entwicklung von
Szenarien für problemorientiertes Lehren und Lernen zu unterstützen
(Medizin).
-
Projektanträge, bei denen es um das Grundstudium
(Basisvoraussetzungen) oder um die Weiterbildung geht, sollten
ebenfalls begrenzte Unterstützung erhalten.
-
Die bewilligten Projekte werden durch das
professionelle Produktionsteam in der "Leader"-Hochschule in enger
Zusammenarbeit mit dem Professor, der die Projektleitung innehat,
entwickelt. Ein Ausbildner / Koordinator fungiert als Bindeglied
zwischen den inhaltlichen Wissensträgern – den Partnern in der Lehre –
und dem professionellen Produktionsteam; er überwacht auch die
Zusammenarbeit zwischen den Partnern im Rahmen des Netzwerks.
-
Für die Entwicklung der Projekte wird eine
einmalige Subvention von 300'000 Franken im Durchschnitt pro neues
Projekt, d. h. ca. 200'000 Franken für das Projekt selbst + 100'000
Franken "Overhead" vorgeschlagen. Zur Bundessubventionierung kommt ein
angemessener Beitrag der Hochschule hinzu (gemäss Art. 21, Absatz 2 UFG
für die Universitäten).
-
Die Subvention für das Projekt wird insbesondere
dazu dienen, das Salär des Ausbildners / Koordinators [für ca.
anderthalb Jahre] und einen Teil der Kosten der Partner zu finanzieren.
Der Lenkungsausschuss wird eine gewisse Freiheit benötigen, um in
gewissen Fällen, je nach Art des Projekts, eine Anpassung des Betrags
vorschlagen zu können. Er sollte auch eine gewisse Summe für die
Weiterbildungskurse und eventuell, unter ganz bestimmten Bedingungen,
für den Kauf und die Anpassung im Ausland entwickelter Kurse
reservieren können.
-
Der "Overhead" von 100'000 Franken pro Projekt soll
das professionelle Produktionsteam der "Leader"-Universität verstärken.
-
Als Berechnungsgrundlage wird vorgeschlagen, von
total 76 Projekten auszugehen, aufgeteilt auf die Hochschul-Typen
gemäss den Studierendenzahlen (Universitäten 48, ETH 10, FH 18).
Beantragte Bundesmittel: 76 Projekte (Universitäten 48, ETH 10 ;
FH 18) à 300'000 Franken (200'000 + 100'000 "Overhead")
Universitäten: 14'400’000 Franken
ETH: 3'000'000 Franken
FH: 5'400'000 Franken
Total : 22'800'000 Franken
4. Koordinationsgremium, Mandate und Programm-Management
Nicht zuletzt verlangen Netzwerke und Online-Ausbildung Veränderungen
auf der Ebene der Insitutionen. Neue Regeln, Aufträge, Ziele und
Vorgehensweisen, ebenso wie Akkreditierung und Zertifizierung sind
notwendig. Auch die Ausbildung von Lehrkräften, fortgeschrittene
technische Unterstützung, Überwachung der Technologien, Sichtbarkeit
auf dem Web, juristische, pädagogische und didaktische Aspekte,
internationale Verbindungen usw. sind notwendig. In vielen Fällen gehen
diese Belange so weit, dass sie die Aufmerksamkeit grösserer
Körperschaften wie Bundesämter, Berufsorganisationen oder
Koordinationsstellen verlangen. Wenn Online-Ausbildung zu einem Erfolg
werden soll, ist die Lösung dieser Probleme ebenso wichtig wie die
Entwicklung von Kursmaterial. Zudem ist es wichtig, den Übergang des
Impulsprogramms hin zu einer dauerhaften Struktur vorzubereiten.
Vorschläge:
-
Um die Aufgaben von Programm-Management und
Koordination, die den Eigenheiten des Virtuellen Campus Schweiz
Rechnung tragen, möglichst gut und längerfristig zu lösen, wird
vorgeschlagen, eine enge Zusammenarbeit mit der Stiftung SWITCH
einzugehen, beispielsweise auf der Basis einer Leistungsvereinbarung.
Die technische Unterstützung der Hochschulen könnte auf
organisatorischer Ebene gleichfalls dieser Institution angegliedert
werden.
-
Ausserdem ist es möglich, dass bestimmte
Fachkenntnisse fehlen. Daher müssen Mittel für besondere Mandate für
die Behandlung bestimmter Probleme oder für die Bereitstellung
bestimmter Dienste, die sämtliche Hochschulen betreffen, vorgesehen
werden.
-
Schliesslich muss auch das Programm-Management finanziert werden.
Jährliche Ausgaben für diese Dienstleistungen, die sowohl den
Universitäten als auch den ETH und den Fachhochschulen zugute kommen
sollen (zu 100% vom Bund finanziert):
Koordinationsorgan und Dienstleistungen für die Hochschulen 1'200'000 Franken
Mandate 395'000 Franken
Programm-Management 300'000 Franken
Total 1'895'000 Franken
Benötigte Bundesmittel für vier Jahre:
Koordinationsorgan (inkl. techn. Support), Mandate, Management: 7,58 Mio. Franken
Zusammenfassung der benötigten Bundesmittel
| Massnahmen | vorgeschlagene Subventionierung
(in 1000 Franken)
| | | Universitäten | ETH | FH | Total | | Unterhalt
sowie Unterstützung der Benutzergemeinschaft (qualifizierte Projekte
der Phasen I/II): 38 Projekte à 60'000 Franken pro jahr im
Durchschnitt, d.h. à 240'000 Franken (**) | 7'100 | 675 | 1'345 | 9'120 | Einrichtung eines professionellen Produktionsteams an jeder Hochschule (**)
| 8'000 | 1'600 | 5'600 | 15'200 | Phase III Ausschreibung für Projekte des Virtuellen Campus Schweiz: 76 Projekte / 300'000 Franken (Uni 48, ETH 10, FH 18) (**)
| 14'400 | 3'000
| 5'400
| 22'800
| Zwischentotal benötigte Bundesmittel (ohne Eigenleistung der Hochschule)
| 29'500 | 5'275
| 12'345
| 47'120
| Koordinationsorgan (inkl. Dienstleistungen für Hochschulen), Mandate, Management) (*)
| 7'580 |
|
| 7'580
| Total der benötigten Bundesmittel für die Universitäten, die ETH und die Fachhochschulen (2004-2007)
| 37'080 | 5'275
| 12'345
| 54'700
|
*) Diese Dienstleistungen, zu 100% durch den Bund finanziert, sind für Universitäten, ETH und Fachhochschulen bestimmt.
**) Ein angemessener Beitrag der Hochschulen kommt zu obigen
Subventionen hinzu (für die Universitäten gemäss Art. 21, Absatz 2 UFG)
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Letzte Aktualisierung: 26.05.05
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