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Projektgebundene Beiträge 2013-2016

Verfahren und Zeitplan

1. Projektgruppen und -kategorien

Die SUK hat an ihrer Sitzung vom 24. Juni 2010 das Verfahren für die Vergabe der projektgebundenen Beiträge 2013-2016 festgelegt.

In dieser zukünftigen Beitragsperiode wird auf die Kategorisierung in A-, B-, C- und P-Projekte verzichtet. Stattdessen wird es zwei Gruppen von Projekten geben:

  • SUK-Programme und SUK-Mandate, die der SUK die Möglichkeit geben, für die Hochschulen Initiativen zu starten oder weiterzuführen in Bereichen, in denen sie (neuen oder fortgesetzten) Handlungsbedarf sieht. Für diese Projektgruppe wird keine Ausschreibung stattfinden, sondern die SUK wird die geeigneten Gremien oder Personen direkt zur Eingabe einer Projektskizze auffordern.
  • Kooperations- und Innovationsprojekte (KIP) werden in einem zweistufigen Verfahren (Projektskizze und Projektantrag) ausgeschrieben. Sie umfassen die drei Kategorien:
  • Kompetenzzentren von nationaler oder regionaler Bedeutung (Ausschrei-bung richtet sich an die Rektorinnen und Rektoren der Universitäten);
  • Portfoliobereinigung und –entwicklung (Ausschreibung richtet sich an die CRUS);
  • Dienstleistungsprojekte für die Hochschulen (Ausschreibung richtet sich an die CRUS).

2. Kriterien

Formelle Kriterien
  • Fristgerechte Eingabe
  • Vollständigkeit der Unterlagen (inkl. alle geforderten Unterschriften)
  • Das Projekt muss eine neue Idee und ein neues Konzept beinhalten (d.h. es darf in der eingereichten Form nicht bereits beim SNF oder bei der SUK abgewiesen worden sein)
  • Zusammenarbeit von mindestens zwei Hochschulen

Inhaltliche Kriterien
  • Das Ziel eines Projekts lässt sich klar einer der drei Projektkategorien zuordnen; nur diese werden gefördert.
  • Eine allfällige Forschungskomponente spielt im Projekt eine untergeordnete Rolle.
  • Das Projekt passt erwiesenermassen in die Strategie der Antrag stellenden Hochschulen.
  • Das Projekt weist eine realisierbare Planung auf (beantragte Bundesmittel, Ei-genmittel [real money] und personelle Ressourcen).
  • Das Projekt weist eine verlässliche und realistische Weiterführungsplanung nach Ablauf der Finanzierungsperiode auf.
  • Das Projekt überzeugt zusätzlich durch sein Potential an Innovation und Origina-lität.
  • Das Projekt ist von gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung.

3. Beantragter Finanzrahmen

Im Rahmen der Übermittlung der strategischen Planung 2012-2016 der CRUS an den Bundesrat hat die SUK auch den Antrag auf projektgebundene Beiträge 2013-2016 beziffert. Er lautet auf 195 Millionen Franken für die vier Jahre, wobei geplant ist, die Jahrestranchen degressiv auszugestalten, um die Übernahme der Projekte durch die Universitäten zu fördern. Der Entscheid über die definitive Höhe der ver-fügbaren Beiträge wird in den Eidgenössischen Räten mit der Behandlung der Bot-schaft BFI 2013-2016 gefällt. Bis dahin stehen alle diesbezüglichen Beschlüsse der SUK unter dem Vorbehalt des entsprechenden Parlamentsbeschlusses.

4. Zeitplan

Zeitpunkt  Aktivität
Februar 2011Ausschreibung der KIP wird lanciert
September 2011Eingabefrist für Projektskizzen
Oktober - Dezember 2011Expertengruppe evaluiert Projektskizzen
Januar 2012SUK wählt jene Projektskizzen aus, die zur Eingabe eines Projektantrags eingeladen werden, und beschliesst den Finanzrahmen der einzelnen Projekte
Ende Mai 2012Eingabefrist für Projektanträge
Juni - September 2012Expertengruppe evaluiert Projektanträge
voraussichtl. Herbst 2012Beschluss der Eidg. Räte über Botschaft BFI 2013-2016 inkl. definitiver Finanzrahmen für die projektgebundenen Beiträge
Oktober/Dezember 2012SUK genehmigt die Projekte und gibt die Jahrestranche 2013 frei
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Letzte Aktualisierung: 05.08.10