Die
SUK ist zuständig für die Akkreditierung von öffentlichen oder privaten
universitären Institutionen und Studiengängen.
Akkreditierungen basieren auf einer Überprüfung von Qualitätsstandards
der Lehre und Forschung. Die Qualitätsstandards und die Prüfbereiche sind in den
Richtlinien der SUK für
die Akkreditierung im universitären Hochschulbereich in der Schweiz
festgehalten.
Das
Akkreditierungsverfahren gliedert sich in drei Stufen: Nach der
Selbstbeurteilung der zu akkreditierenden Einheit erfolgt eine externe
Begutachtung durch unabhängige Experten und Expertinnen. Aufgrund dieser
Ergebnisse fällt die SUK den Akkreditierungsentscheid.
Die Akkreditierung bescheinigt das Erreichen der Qualitätstandards und ist sieben Jahre gültig.
Das
Akkreditierungsverfahren wird vom Organ für Akkreditierung und
Qualitätssicherung (OAQ) durchgeführt. Gesuche um Akkreditierung sind dem
OAQ einzureichen.
Für nähere Informationen zum Akkreditierungsverfahren siehe Homepage des OAQ
