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Für die Beantwortung von Fragen aus den Bereichen
  • Anmeldung zum Medizinstudium
    (Tel. 031/306 60 55)
  • Anerkennung von universitären Studienabschlüssen
    (Tel. 031 306 60 41)
  • Vollzug der Bologna-Richtlinien inkl. Gleichwertigkeit von Lizentiaten und Diplomen mit Masterabschlüssen
    (Tel. 031 306 60 33/35)
ist die Rektorenkonferenz der Schweizer Universitäten (CRUS) zuständig (www.crus.ch).
 
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Akkreditierung

Die SUK ist zuständig für die Akkreditierung von öffentlichen oder privaten universitären Institutionen und Studiengängen.

Akkreditierungen basieren auf einer Überprüfung von Qualitätsstandards der Lehre und Forschung. Die Qualitätsstandards und die Prüfbereiche sind in den Richtlinien der SUK für die Akkreditierung im universitären Hochschulbereich in der Schweiz festgehalten.

Das Akkreditierungsverfahren gliedert sich in drei Stufen: Nach der Selbstbeurteilung der zu akkreditierenden Einheit erfolgt eine externe Begutachtung durch unabhängige Experten und Expertinnen. Aufgrund dieser Ergebnisse fällt die SUK den Akkreditierungsentscheid.

Die Akkreditierung bescheinigt das Erreichen der Qualitätstandards und ist sieben Jahre gültig.

Das Akkreditierungsverfahren wird vom Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung (OAQ) durchgeführt. Gesuche um Akkreditierung sind dem OAQ einzureichen.

Für nähere Informationen zum Akkreditierungsverfahren siehe Homepage des OAQ

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SUK


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Letzte Aktualisierung: 13.03.07